Hände mit Tickets
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

Erstattung von Veranstaltungstickets möglich

Seit Anfang Jänner können Ticketgutscheine von Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt wurden, erstattet werden. Dazu müssen die Ticketbesitzer aber selbst aktiv werden.

Für all jene Veranstaltungen, die im Jahr 2020 oder in der ersten Hälfte des Jahres 2021 aufgrund der Pandemie abgesagt werden mussten, kann für die erhaltenen Ersatzgutscheine nun Geld zurückgefordert werden. Dies gilt auch für die Veranstaltungen, die auf den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 verschoben und dann abgesagt wurden, so Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich: „Jene Gutscheine, die bis Mitte 2020/21 ausgestellt wurden, können – grob gesagt – jetzt in Bargeld zurückgefordert werden.“

Rückforderung in unbegrenzter Höhe möglich

Bei Ticketpreisen bis zu 70 Euro durften die Veranstalter Gutscheine in voller Höhe des Ticketpreises ausgeben. Bei teureren Tickets durften für die Kosten über 250 Euro ebenfalls Gutscheine ausgestellt werden. Der Ticketpreis von 70 Euro bis 250 Euro wurde in Geld rückerstattet, so Weiß: „Es gibt jetzt keine Betragsgrenzen für das Zurückfordern. Es hat damals Betragsgrenzen für das Ausstellen der Gutscheine gegeben. Aber jetzt ist es so, dass man Gutscheine in unbegrenzter Höhe zurückfordern kann.“

Musterbrief bei der Arbeiterkammer erhältlich

Um Geld zurückzufordern, müssen die Gutscheinbesitzer allerdings selbst aktiv werden und dem Veranstalter eine schriftliche Rückforderung schicken. Ein Musterbrief ist bei der Arbeiterkammer Oberösterreich erhältlich.