Seit April 2021 wird die demenzkranke Frau im Pflegeheim Andorf (Bezirk Schärding) betreut. Heuer im Juni begann sich ihr Gesundheitszustand rasch zu verschlechtern, sagt ihr Sohn Wolfgang Ranzenberger, der selbst Arzt ist.
Er habe zu diesem Zeitpunkt aber keinen Verdacht geschöpft: „Ich habe nicht im Geringsten daran gedacht, dass man mich einfach uninformiert lässt.“
Vollmacht lag bei Sohn
Denn im Heim gab es eine Vollmacht, dass ausschließlich der Sohn in Gesundheitsfragen entscheidet. Erst bei der Verlegung seiner Mutter in ein anderes Heim im September erfuhr der Sohn durch eine offene Apothekenrechnung, dass seiner Mutter seit Juni zumindest fünf Psychopharmaka nebeneinander verabreicht wurden – für ihn ist das im Nachhinein die Erklärung, warum es ihr immer schlechter ging.
Mit Unterstützung eines Anwalts hat er nun Aufklärung vom Sozialhilfeverband gefordert. Gegenüber dem ORF Oberösterreich und auch in einem Schreiben an Ranzenberger weist man dort die Verantwortung von sich, man habe ärztliche Anordnungen befolgt. Bei der Frage, wer den Sohn als Bevollmächtigen über die Medikamente seiner Mutter informieren hätte müssen, sieht Patientenanwalt Michael Wall aber auch das Pflegepersonal gefordert.
Bei Zweifel müsse Pflegeperson informieren
„Pflegemitarbeiter können sich und müssen sich grundsätzlich auf den Arzt verlassen können. Allerdings gibt es Situationen, wo Zweifel auftreten. Und in dann ist die Pflegeperson gefordert“, sagt Wall. Wolfgang Ranzenberger will in dem Fall nicht lockerlassen. Seine Mutter ist Anfang Dezember gestorben.