Christbaum Transport
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Chronik

Drohende Strafen beim Christbaumtransport

Wie verstaut man einen Christbaum im oder auf dem Auto? Die Frage kann in der Adventzeit ein Fall für die Polizei werden, vor allem wenn größere Bäume im Auto transportiert werden. Wer die Regeln nicht beachtet, riskiert im Fall einer Kontrolle hohe Strafen.

Der Christbaum muss im oder auf dem Auto nicht nur ordentlich verstaut werden, ist er größer als der Wagen, muss er zudem zusätzlich gesichert und gekennzeichnet werden. Ragt der Baum auf dem Dach um mehr als einen Meter über die Länge des Fahrzeuges hinaus oder steht er im offenen Kofferraum einen Meter über, wird das Auto zu einer Langgutfuhre. Der Baum muss dann von hinten gut sichtbar mit einem speziellen Schild gekennzeichnet sein. Das häufig verwendete rote Tuch ist nicht erlaubt.

Niedrigeres Tempolimit mit langem Baum

Außerdem darf man mit einem langen Christbaum auf dem Wagen – also als Langgutfuhre – auf Autostraßen und Autobahnen laut Information der ARBÖ-Juristen nur 65 km/h fahren, im Ortsgebiet gilt ganz normal 50 km/h. Die Spitze des Baumes sollte übrigens unbedingt nach hinten zeigen. Beim Transport im Innenraum soll der Baum quer auf dem Rücksitz abgelegt und gesichert werden. Die Sicht darf nicht beeinträchtigt sein – auch beim Blick in den Rückspiegel darf man kein Grün sehen. Bei unsachgemäßem Transport drohen eine Strafe von bis zu 5.000 Euro und eine Punktvormerkung im Führerscheinregister.