Das – nicht rechtskräftige – Urteil fiel am Montag im Landesgericht Linz. Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ muss Sellner diese Aussagen auch online via Telegram widerrufen. Im Juni hatte das Landesgericht Linz bereits eine einstweilige Verfügung gegen Sellner erlassen. Er hatte auf Telegram geschrieben, der Landeshauptmann habe einen Syrer, der eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll, „ins Land gelassen“ und habe daher „mitvergewaltigt“. Zudem würde er einen „Bevölkerungsaustausch“ organisieren.
Stelzer bekam in allen Punkten Recht
Stelzer setzte sich gegen diese Aussagen juristisch zur Wehr und bekam in allen Punkten Recht. Der Syrer wurde laut Zeitungsbericht inzwischen rechtskräftig freigesprochen. Sellner war zur Verhandlung nicht erschienen. Er kann gegen das Versäumungsurteil Widerspruch und Berufung einlegen. Zudem muss er Stelzer für alle Schäden haften, die diesem aus den getätigten Äußerungen entstehen können.