Chronik

Gemahlene Haselnüsse: Fünf von zwölf bestanden nicht

Zur alljährlichen Keksbacksaison hat die Arbeiterkammer (AK) OÖ eine beliebte Zutat, gemahlene Haselnüsse, getestet. Das Ergebnis ließ keine Festtagsstimmung aufkommen: Vier Proben waren wertgemindert und eine sogar für den menschlichen Verzehr ungeeignet.

Zwei Proben waren noch einwandfrei, nur bei vier gab es nichts zu beanstanden. Das berichtete die Interessenorganisation in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Nur teuerstes Produkt erhielt „sehr gut“

Die AK-Konsumentenschützer ließen zwölf Packungen mit geriebenen Haselnüssen aus dem Handel im Labor auf Aussehen, Geruch und Geschmack prüfen. Zudem wurden sie auf Bakterien- und Schimmelpilzbefall sowie auf Aflatoxine untersucht. Preislich liegen 100 Gramm konventioneller Haselnüsse durchschnittlich zwischen einem und 1,70 Euro, Bio-Nüsse zwischen zwei und 4,10 Euro. Sowohl teurere als auch günstige Produkte wurden einwandfrei bewertet, ein eindeutiges „sehr gut“ erhielt aber nur das teuerste Bio-Produkt.

Zwei Proben mit „dumpfen, muffigen und ranzigen Geruch“

Bei der Hälfte der Proben wurden sensorische Abweichungen festgestellt, die nicht zwingend zu einer Abwertung führten. Zwei Produkten brachten der „dumpfe, muffig, ranzige Geruch sowie der bitter, ranzig, alte, kratzende Geschmack“ allerdings ein „wertgemindert“ in der Beurteilung der Expertinnen und Experten. Ebenfalls wertgemindert waren zwei Produkte mit Enterobakterien über dem Richtwert, wobei eines auch noch Schimmelpilze über dem Richtwert und sensorische Mängel aufwies.

Eine Probe war sensorisch und mikrobiologisch mangelhaft. Der Gehalt an Enterobakterien lag über dem Warnwert, die Gesamtkeimzahl sowie die Menge an Schimmelpilzen über dem Richtwert. Diese Nüsse wurden als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet beanstandet.

Nüsse oft von Schimmelpilzen befallen

Nüsse werden häufig von Schimmelpilzen befallen. Diese bilden unter Umständen giftige Stoffwechselprodukte wie etwa Aflatoxine, die ein hohes krebserregendes Potenzial aufweisen und das Erbgut schädigen können. In drei Proben wurden sie nachgewiesen, jedoch unter dem Grenzwert der Kontaminanten-Verordnung, wodurch es keinen Anlass zur Beanstandung gab.

Die AK wünscht sich eine Herkunftsangabe, die bei geriebenen Nüssen im Gegensatz zu ungeschälten Haselnüssen derzeit nicht zwingend ist. Die Produkte im Test stammten vorwiegend aus der Türkei, wobei vier Anbieter keine Angabe machten.