Angeklagter vor Gericht
fotokerschi / Bayer
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Chronik

Nach Messerattacke auf Frau vor Gericht

Ein 52-Jähriger steht am Mittwoch in Linz vor Gericht, weil er im Mai seine Frau mitten auf der Straße niedergestochen haben soll. Die 41-Jährige überlebte nur dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Passanten.

Ein Urteil ist nächste Woche geplant. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Syrer zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Laut Anklage war Eifersucht das Motiv der Tat, weil die Frau mit anderen Männern gechattet haben soll. Der Angeklagte habe verlangt, dass sie den Kontakt abbreche, was sie aber nicht tat, schilderte der Staatsanwalt. Bei einem Streit habe er seiner Frau dann mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen.

Stich vom Kehlkopf abgelenkt

Nur weil Passanten eingeschritten haben, soll die Frau überlebt haben so der Staatsanwalt. Eine Krankenschwester sprang dem Mann in den Rücken, ein Geistlicher versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen, ein Krankenwagen und medizinisch kundige Personen, die zufällig vorbeikamen, leisteten rasch Erste Hilfe. „Und nur weil der Stich am Kehlkopf abgelenkt wurde, sitzen wir heute wegen versuchtem Mord und nicht wegen Mordes hier.“

Verteidiger beruft sich auf „kulturellen Hintergrund“

Der Verteidiger meinte dagegen, sein Mandant sei sich seiner Schuld bewusst und es tue ihm „wahnsinnig leid“. Was das Motiv angeht, müsse man aber den kulturellen Hintergrund sehen. Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, hätten „einen anderen Glauben, andere Gesetze, andere Wertvorstellungen“, argumentierte er. „Es ist so, dass eine Frau, die nach islamischem Gesetz verheiratet ist, nicht mit einem anderen Mann chatten darf“. Er selbst sei „der Letzte, der sagt, dass das gut ist“, aber aus Sicht seines Mandanten sei das „nicht so eine Lappalie“ gewesen.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Der 52-Jährige bestreitet die Tötungsabsicht. Im Vorfeld gab er an, sich an die Messerattacke nicht erinnern zu können. Er sei „sehr liberal“, beschrieb der Muslim seine religiöse Haltung. Es sei auch „völlig in Ordnung“, wenn seine Frau am Arbeitsplatz Kontakt zu männlichen Kollegen habe. Sie dürfe sich auch mit gemeinsamen Bekannten treffen, aber „fremde Personen darf sie natürlich nicht kontaktieren“, sagte er.

„Schwere Eheverfehlung“

„Wir haben Regeln gehabt, sie hat diese Regeln gebrochen. Sie hat eine schwere Eheverfehlung begangen, das ist ein Hochverrat. Es gibt Hochverrat gegen den Staat und es gibt Hochverrat gegen den Ehemann“, erklärte er der Vorsitzenden des Geschworenensenats.

Seine Frau schilderte er als „nervig“, „stressig“ und „frech“, sie habe ihn immer wieder beleidigt. Das Paar hatte 1995 bereits einmal geheiratet, sich dann scheiden lassen und 2005 neuerlich geheiratet. Auch danach gab es Trennungsphasen und offenbar auch öfter Streit.