Kreuzung Landstraße/ Bürgerstraße mit dem neuen Verkehrsschild zum erlaubten Abbiegen für Radfahrer bei Rot
Fotokerschi/Werner Kerschbaummayr
Fotokerschi/Werner Kerschbaummayr
Verkehr

Neue Verkehrsregeln: Sicherheit und Rechte

Ab Samstag gelten neue Regeln im Straßenverkehr: Vor allem die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern soll erhöht werden. Es gelten Mindestabstände beim Überholen von Radfahrern, und Schulstraßen können leichter verordnet werden.

Mehr Rücksicht auf die, die nicht mit dem Auto unterwegs sind – das bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung mit sich. So haben Fußgängerinnen und Fußgänger auf Gehwegen künftig Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Garagenausfahrten kommen.

Gehsteige dürfen nicht verparkt werden

Außerdem wurde klargestellt, dass parkende Autos nicht in den Gehsteig hineinragen dürfen. Lkw dürfen im Ortsgebiet nur noch im Schritttempo abbiegen.

Städte und Gemeinden können laut Verkehrsclub Österreich ab sofort auch die Sicherheit für Kinder sehr leicht erhöhen: Denn die Verordnung von Schulstraßen, die eine halbe Stunde vor Schulbeginn für den Autoverkehr gesperrt werden, wird vereinfacht.

Mehr Sicherheit für Schulkinder und Radfahrer

Wichtig aus Sicht des VCÖ ist die Ausweitung des Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen, und zwar von fünf auf zehn Meter. Gerade Kinder, die dort die Straße überqueren wollen, bekommen so mehr Überblick.

Veränderungen gibt es auch rund um den Radverkehr: Erwachsene dürfen zum Beispiel mit dem Fahrrad neben einem Rad fahrenden Kind unterwegs sein. Autos müssen beim Überholen im Ortsgebiet eineinhalb Meter Mindestabstand einhalten, auf Freilandstraßen zwei Meter.

Abbiegen bei Rot für Radfahrer nur in Linz

Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung können Radfahrer ab Samstag bei bestimmten Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen. Welche Kreuzungen das sind bestimmen die Bundesländer selbst. In Oberösterreich gibt es nur in Linz entsprechende Vorhaben, hier allerdings gleich mehrere: An der Kreuzung Landstraße/Bürgerstraße dürfen Radfahrer ab Samstag bei Rot rechts abbiegen. Eine entsprechende Zusatztafel wurde am Freitag angebracht. Um die 20 Kreuzungen in der Stadt sollen demnächst folgen, kündigte Verkehrsreferent Martin Hajart (ÖVP) an.

Kreuzung Landstraße/ Bürgerstraße mit dem neuen Verkehrsschild zum erlaubten Abbiegen für Radfahrer bei Rot
Fotokerschi/Werner Kerschbaummayr
Die Kreuzung Landstraße/Bürgerstraße mit dem neuen Verkehrsschild

Infrage kommen demnach auch die Kreuzungen Mozartstraße/Fadingerstraße und Goethestraße/Schubertstraße. Die zuständige Abteilung beim Magistrat erarbeite derzeit eine Prioritätenliste. Weitere Kreuzungen könnten noch folgen, so Hajart. Es werde zudem analysiert, ob die betreffenden Kreuzungen auch für das Geradeausfahren bei Rot, das laut StVO künftig ebenfalls zulässig sein kann, infrage kommen.

Das Rechtsabbiegen für den Radverkehr bei roter Ampel mache das Radfahren attraktiver und schneller, ist Helge Langer, Klubobmann der Grünen im Linzer Gemeinderat, überzeugt. Er sieht eine wichtige Weichenstellung für den Rad- und Fußverkehr.