Prozess nach Messerattacke auf Ehefrau in Oberösterreich, Steyr Landesgericht, Steyr Staatsanwaltschaft, Steyr Bezirksgericht
TEAM FOTOKERSCHI.AT/MADER
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Chronik

Vergewaltigungsprozess in Steyr: Freispruch

In Steyr fand ein Prozess gegen einen 19-jährigen Syrer statt, dem vorgeworfen wurde, eine 15-jährige Ukrainerin in Weyer im Ennstal (Bezirk Steyr-Land) vergewaltigt zu haben. Er wurde nun freigesprochen.

Vor Gericht sagte der junge Mann, er habe das Mädchen nicht vergewaltigt, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Verletzungen des Mädchens am Hals bezeichnete sein Verteidiger als Knutschflecken. Laut einem Gutachten können die Verletzungen der 15-Jährigen jedoch einem Würgevorgang zugeordnet werden. Das gerichtsmedizinische Gutachten war nicht eindeutig. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit.

Gemeinsame Vorgeschichte

Die beiden dürften offenbar schon vor jenem Abend über soziale Medien Kontakt gehabt haben, außerdem gebe es ein Foto, auf dem sich die beiden küssen. Dass sich das Mädchen bei ihrer Aussage in Widersprüche verwickelt habe, erklärte die Staatsanwältin mit dem Alkoholkonsum. Daher habe die 15-Jährige den exakten Tathergang nicht schildern können.

Keine Untersuchungshaft

Im Frühjahr wurde keine Untersuchungshaft verhängt. Der Syrer wurde damals in eine 50 Kilometer entfernte Flüchtlingsunterkunft gebracht. Die Entscheidung sorgte für große Aufregung. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass anfangs kein ausreichender Tatverdacht vorgelegen habe, um eine Untersuchungshaft zu beantragen. Der junge Mann wurde vom Land Oberösterreich jedoch von Weyer in ein anderes Flüchtlingsquartier verlegt.

In der selben Unterkunft untergebracht

Sowohl der Syrer als auch das ukrainische Mädchen mit Familie waren im Mai in der Unterkunft in Weyer untergekommen. Am Nachmittag des 11. Mai trafen sich laut Staatsanwältin zuerst Freunde und Freundinnen der beiden, später seien auch sie dazugestoßen. Es sei Alkohol getrunken worden, dann seien der Angeklagte und die 15-Jährige für gut 30 Minuten verschwunden. In jener Zeit dürfte sich der Syrer in der Nähe von Bahngleisen, rund 250 Meter vom Spielplatz entfernt, an dem Mädchen vergangen haben.

Dass sich die Jugendliche nach der Rückkehr in die Runde nichts habe anmerken lassen, sei aus „Scham“ geschehen, wie die Staatsanwältin meinte. Dies sei auch der Grund gewesen, warum sich die Tochter nicht der Mutter anvertraut habe. Erst als der Bruder am darauffolgenden Tag ein Pflaster am Hals seiner Schwester bemerkte, habe sie erzählt, was geschehen war. Sie gingen zur Polizei, erstatteten Anzeige und das Mädchen wurde im Krankenhaus untersucht. Neben den Würgemalen am Hals hatte sie noch Blutergüsse an der Brust und am Gesäß.