Datenschutz
APA/dpa-Zentralbild/Patrick Pleul
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Chronik

Ärger über Abmahnflut zu Datenschutz

Ein niederösterreichischer Anwalt hat auch in Oberösterreich hunderte Abmahnungen an Private und Firmen verschickt. Sie seien auf ihrer Internetseite unwissend einem Datenschutzproblem aufgesessen. Die Wirtschaftskammer prüft rechtliche Schritte.

Den Brief des Anwalts bekamen Hunderte auch in Oberösterreich zugestellt. In dem Schreiben weist er darauf hin, dass auf der Internetseite des oder der Betroffenen gegen den Datenschutz verstoßen wird, indem Schriftarten von Google verwendet und direkt eingebettet werden. Dadurch werde bei jedem Zugriff im Hintergrund eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt. Google erfahre so, wann die Website von welchem Gerät besucht wird – ohne den Besucher oder die Besucherin darüber zu informieren, dass diese Daten weitergeleitet werden, so der Datenschutzanwalt im Auftrag einer Mandantin.

Faksimile Mahnschreiben Datenschutz
Faksimile / ORF
Auszug aus dem Mahnschreiben

Schadenersatz wird gefordert

Das Mahnschreiben ist in Oberösterreich nicht nur an große Unternehmen gegangen. Es haben auch Ein-Personen-Firmen und Betreiber und Betreiberinnen von Blogs bekommen. Ein solches Schreiben liegt dem ORF Oberösterreich vor. Weil seine Mandantin beim Besuch der Website im Hinblick auf den Datenschutz geschädigt worden sei, wird Schadenersatz verlangt. Der Anwalt bietet hier einen Vergleich an: Mit 190 Euro sei die Sache erledigt. Der Datenschutzverstoß müsse allerdings ebenso behoben werden, sprich die Internetseite entsprechend angepasst werden.

Faksimile Mahnschreiben Datenschutz
Faksimile / ORF
Vergleichsangebot des Anwalts

Fragwürdige Vorgehensweise

Bei der Wirtschaftskammer in Oberösterreich laufen die Telefone heiß, weil sich so viele Betroffene melden. Mehr als 500 Anfragen dazu sind allein hier im Bundesland bisher eingegangen. Auch die Wirtschaftskammer ist irritiert von der Abmahnflut, vor allem aufgrund der Vorgehensweise des Anwalts und seiner Mandantin. Manche Unternehmen hätten berichtet, dass die Zugriffe auf ihre Webseite, die zur Abmahnung geführt haben, nur wenige Sekunden gedauert hätten und teilweise nachts erfolgt sind. Es gebe somit gute Gründe, gegen die gestellte Schadenersatzforderung vorzugehen, so die WKO.

Geraten wird, mittels Musterschreiben zu antworten, die die Wirtschaftskammer online bereitstellt. Es gebe mehrere Möglichkeiten, sich gegen die gestellte Forderung zur Wehr zu setzen oder zumindest Zeit zu gewinnen. Zudem sollten IT-Fachleute hinzugezogen werden, um dem angesprochenen Datenschutzverstoß auf der jeweiligen Website nachzugehen und zu überprüfen, ob eine solche Verbindung zu den Google-Servern tatsächlich hergestellt wurde.

Musterverfahren möglich

Die Wirtschaftskammer prüft selbst rechtliche Schritte in diesem Fall. Sollte ein Unternehmen tatsächlich von besagtem Datenschutzanwalt geklagt werden, ruft die Wirtschaftskammer Oberösterreich auf, sich zu melden. Geplant ist, das betroffene Unternehmen dann in einem Musterverfahren zu unterstützen. Medienberichten zufolge wolle der Anwalt nach der medialen Aufmerksamkeit keine weiteren Abmahnschreiben mehr verschicken. Die Wirtschaftskammer prüft noch, was das für die bisherigen Abmahnungen bedeutet, sie dürften aber gültig bleiben.