Betriebskostenabrechnung
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Wirtschaft

Nachzahlungen machen Mieter hellhörig

Bei vielen Mieterinnen und Mietern ist zuletzt die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr eingetroffen, mitunter mit saftigen Nachzahlungen. Die Mietervereinigung OÖ verzeichnet ein Drittel mehr Anfragen.

Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich, warum aus dem Vorjahr Mehrkosten entstehen, da die Preissteigerungen zu dieser Zeit noch nicht so hoch waren. Daher zweifeln viele, ob die Abrechnung korrekt vom Vermieter und der Hausverwaltung gelegt wurde.

Die Mietervereinigung Oberösterreich verzeichnet gegenüber dem Vorjahr ein Drittel mehr Anfragen: „Es ist für uns umso bemerkenswerter, weil in diesen Abrechnungen die zu erwartenden Mehrkosten bei der Heizung noch nicht inkludiert sind. Diese werden erst ab 2023 zu Buche schlagen“, so die Geschäftsführerin der Mietervereinigung Oberösterreich, Nicole Hager-Wildenrotter. „Wir merken, dass die Menschen sehr sensibilisiert sind, was die generelle Kostensteigerung betrifft und sie wollen daher ihre Abrechnungen geprüft wissen“, so Hager-Wildenrotter.

Pauschalbeträge häufig niedrig angesetzt

Laut Mietervereinigung werden die Pauschalbeträge für die Betriebskosten häufig von den Vermietern zu niedrig angesetzt, daher entstehen die Nachzahlungen bei der Abrechnung. Die Betriebskosten steigen auch, weil immer mehr Technik im Gebäude gewartet werden müsse, etwa CO2-Warner in Tiefgaragen, eine Wohnraumlüftung oder Brandmeldeanlagen.

Erwartete Preiststeigerungen ab Herbst führen zu Sorgen

Die Menschen haben Sorgen und Ängste, wie sie die Energie- und Heizkosten im kommenden Herbst und Winter berappen sollen, schildert Hager-Wildenrotter. „Wir haben Erhöhungen im Schnitt von 200 bis 300 Euro pro Jahr und das trifft die Menschen jetzt mehr, weil sie wissen, dass die Stromgebühren und die Heizkosten steigen werden“, erklärt die Chefin der Mietervereinigung OÖ. Da würden auch Nachzahlungen von 50, 70 oder 100 Euro entsprechend weh tun.

Im Zweifel Abrechnung überprüfen lassen

Hager-Wildenrotter verweist darauf, dass keine Reparaturen in die Betriebskosten der Vermieter eingerechnet werden dürfen. Wenn der Betrag bei sonstigen Kosten ungewöhnlich hoch ist, sollte man die Abrechnung überprüfen lassen, so ihr Rat.