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Digitalisierung

Neue Gesetze sollen Online-Verfahren ermöglichen

Oberösterreich will als eines der ersten Länder mit einem Digitalisierungsgesetz die Basis schaffen, um Anlageverfahren künftig von der Einreichung bis zum Bescheid online abwickeln zu können.

Ein entsprechender Entwurf geht nächste Woche in Begutachtung und soll dann als Regierungsvorlage in den Landtag eingebracht werden. In Kraft treten soll das Gesetz dann mit 1. Jänner 2023, so Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und sein Vize Manfred Haimbuchner (FPÖ) am Freitag.

Weitere Landesbestimmungen werden abgeändert

Mit dem neuen Gesetz wird auch eine ganze Reihe von Landesbestimmungen – vom Abwasserentsorgungsgesetz über die Bauordnung und das Raumordnungs- bis hin zum Umweltschutzgesetz – geändert.

Manche Gesetze abhängig vom Bund

Ab wann tatsächlich alle Verfahren online abgewickelt werden können, hängt davon ab, ob es sich bei den zugrunde liegenden Gesetzen um Landes- oder Bundesgesetze handelt. Bei Landesgesetzen soll es möglich sein, Bundesgesetze müssten vom Bund angepasst werden. Das „Oö. Digitalisierungsgesetz“ soll aber die legistischen Voraussetzungen dafür schaffen.