„Aufgrund des derzeitigen Gesetzeswortlautes sind Kinderbetreuungseinrichtungen und -bildungseinrichtungen von der Möglichkeit der Festlegung von Schutzzonen bereits erfasst“, schreibt Innenminister Gerhard Karner an Landeshauptmann Thomas Stelzer (beide ÖVP). Aus diesem Grund ist eine gesetzliche Änderung nicht erforderlich, wie es weiter in dem Schreiben heißt, aus dem die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) Ausschnitte veröffentlicht haben.
Anlassfall im Jänner
Auf Initiative der Regierungspartner ÖVP und FPÖ hatte der Landtag Ende Jänner vom Bund gefordert, zu ermöglichen, dass derartige Schutzzonen eingerichtet werden können. Denn während einer Demonstration gegen Coronavirus-Maßnahmen hatten am 19. Jänner Impfgegnerinnen und Impfgegner einen Linzer Hort belagert und für Empörung gesorgt.