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Wasserkraftwerke möglicherweise ohne Bewilligung

Mehrere Wasserkraftwerke in Oberösterreich könnten nach Ansicht der oö. Umweltanwaltschaft keine naturschutzrechtliche Bewilligung haben. Das hat LHStv. und Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) am Freitag bekanntgemacht. Er befürchtet im äußersten Fall einen Abriss von Kraftwerken.

Nun steht man vor der kuriosen Frage, wie man diesem jahrzehntelangen mutmaßlichen Versäumnis begegnet. LHStv. und Naturschutzreferent Haimbuchner befürchtet „millionenschwere Auflagen“ und kritisiert „bürokratische Spitzfindigkeiten“.

Zwischen 1965 und 1982 errichtete Anlagen betroffen

Zur Vorgeschichte: Bei den Arbeiten für eine Stellungnahme zum Managementplan für Natura-2000-Gebiete habe man vor wenigen Monaten das Fehlen der naturschutzrechtlichen Bewilligungen entdeckt, so Umweltanwalt Martin Donat. Es geht um jene Anlagen, die zwischen 1965 und 1982 errichtet wurden. Betroffen dürften laut Donat die Verbund-Kraftwerke Ottensheim-Wilhering, Abwinden-Asten und Wallsee-Mitterkirchen an der Grenze zu Niederösterreich sein. Ebenso zutreffen dürfte die Situation auf Anlagen an Enns und Traun, die genaue Zahl ist nicht bekannt.

Haimbuchner: Damalige Rechtslage wird geprüft

Laut Haimbuchner prüft das Land derzeit, ob nach damaliger Rechtslage eine solche naturschutzrechtliche Bewilligung zwingend erforderlich gewesen wäre. Er geht davon aus, dass man die Rechtslage damals so interpretiert habe, dass durch die bundesrechtliche Genehmigung der Kraftwerke landesrechtliche Bewilligungen – eine solche ist die Naturschutzbewilligung – mitumfasst sein würden. Laut Donat sieht die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs das aber anders.

Haimbuchner befürchtet im schlimmsten Fall Abriss

Die Experten des Landes würden die Rechtsauffassung der Umweltanwaltschaft tendenziell eher nicht teilen, so Haimbuchner. Sollte sich die Rechtsansicht der Umweltanwaltschaft aber durchsetzen, müsste wohl nachträglich um Bewilligung angesucht werden. Laut Haimbuchner könnten die daraus resultierenden Konsequenzen von der Erteilung von Auflagen wie der Schaffung von Ausgleichsflächen bis hin zum Abriss reichen.

Donat: „Niemand verlange einen Abriss“

Donat sieht die Sache pragmatischer: Es gehe um Rechtssicherheit. Dass niemand einen Abriss verlangen werde, „liegt auf der Hand“. Er erhofft sich allerdings punktuelle Auflagen, die nach der Wasserrahmen-Richtlinie der EU nötig und überfällig seien, wie etwa die Unterwassereintiefung bei Ottensheim.

Wasserkraftwerke in Bedrängnis

Ein jahrzehntelang zurückliegendes Versäumnis könnte Oberösterreichs Wasserkraftwerke in Bedrängnis bringen. Der Naturschutzreferent des Landes befürchtet im äußersten Fall den Abriss von Kraftwerken an Donau, Enns und Traun. Nach Ansicht der Umweltanwaltschaft fehlen Bewilligung.

Verbund: Donaukraftwerke haben Genehmigung

Seitens des Verbunds hieß es, die Donaukraftwerke in Österreich würden über eine ordnungsgemäße, rechtskräftige Genehmigung der zuständigen Behörden verfügen. Man sei als Kraftwerksbetreiber bisher auch „in keinem anderen Bundesland mit Fragen nach der historischen Rechtslage konfrontiert“ gewesen.

Haimbuchner sieht Schildbürgerstreich

Haimbuchner zeigte sich über die Recherchen der Umweltanwaltschaft irritiert: „Gerade die Bezirkshauptmannschaften hatten und haben in Zeiten der Pandemie wirklich etwas Besseres und Wichtigeres zu tun, als im Archiv nach alten Akten zu wühlen, um nach Verfahrensvorschriften aus den 60er-Jahren zu fahnden.“ Zudem sei es vor dem Hintergrund von steigenden Energiepreisen, der Diskussion um die Atomkraft und der geopolitischen Lage ein „Schildbürgerstreich“, Jahrzehnte alte Wasserkraftwerke „mit millionenschweren Auflagen zu belasten oder gar abreißen zu lassen“. Am Montag soll zu dem Thema ein Treffen stattfinden, sagte Donat.

LR Achleitner geht von rechtsgültigen Bescheiden aus

Ähnlich wie Haimbuchner sieht die Angelegenheit auch Wirtschafts-und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP): „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Wasserkraftwerke in unserem Bundesland auf der Basis rechtsgültiger Bescheide errichtet worden sind. Anstatt nachträglich irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen, sollte vielmehr gemeinsames Ziel sein, das Repowering bestehender Wasserkraftanlagen zu beschleunigen und zu erleichtern“, plädierte er einmal mehr für eine zeitliche Befristung von UVP-Verfahren.