Schild Einbahn
ORF.at/Doris Rauh
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chronik

Innviertler Brückenstreit wird Gerichtsfall

Der Streit über die Nutzung der Salzachbrücke zwischen dem bayrischen Burghausen und dem Innviertel ist nun ein Fall für das Verwaltungsgericht München. Am Mittwoch wollen sich drei Richter ein Bild von der Lage in Hochburg-Ach (Bezirk Braunau) machen.

Eine skurrile Einbahnregelung auf der Brücke über der Salzach zwischen Hochburg-Ach und Burghausen beschäftigt das Verwaltungsgericht München. Wie die dpa berichtete, hat ein oberösterreichischer Pendler Klage eingebracht, weil er durch die Verkehrsregelung einen Umweg fahren muss.

Richter kommen zum Lokalaugenschein

Am Mittwoch sehen sich nun drei Richter der Kammer für Straßenverkehrsrecht bei einem Lokalaugenschein die Lage an. Kurios ist, dass die Brücke auf österreichischer Seite theoretisch in beide Richtungen befahrbar ist. Ab der Mitte in Deutschland jedoch nur einseitig als Einbahnstraße. Denn hier stehen die Einbahnstraßen- und Verbotsschilder, die die Stadt Burghausen im Jänner aufgestellt hat.

Der Stadtrat hatte sich für die Einbahnregelung entschieden, um den angrenzenden Stadtplatz vom Verkehr zu beruhigen, die Sicherheit zu erhöhen und Lärm in der Altstadt zu reduzieren, argumentierte Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD).

Bürgerinitiativen gegründet

Vielen Oberösterreichern auf der anderen Seite der Salzach passt das nicht. Anrainer beschweren sich über mehr Verkehr auf den Ausweichrouten und Pendler über längere Wege. Der Kläger etwa muss bei der Heimfahrt den Umweg über die zweite Salzach-Brücke nehmen.

Abgestimmt mit den österreichischen Nachbarn war die Einbahn auf der Brücke offensichtlich nicht. „Man ist vor vollendete Tatsachen gestellt worden“, sagte der Bürgermeister von Hochburg-Ach, Martin Zimmer (ÖVP), zur dpa. Dabei wurden auch in der österreichischen Gemeinde Anpassungen erforderlich, etwa die Einrichtung einer Tempo-30-Zone.