Verletzter Kater, Lohnsburg, Pfotenhilfe
Pfotenhilfe
Pfotenhilfe
Chronik

Verletzter Kater aus Betonrohr gerettet

Ein verletzter Kater ist in Lohnsburg am Kobernaußerwald (Bezirk Ried in Innkreis) aus einem Betonrohr gerettet worden. Er war von einem Auto angefahren worden und versteckte sich im Schock in dem Rohr, aus dem er gerettet werden konnte, wie der Tierschutzverein Pfotenhilfe berichtet.

Der Kater war am Samstagabend in Lohnsburg von einem Auto angefahren worden, heißt es bei der Pfotenhilfe aus Lochen am See (Bezirk Braunau). Der Fahrer half dem Tier nicht und ließ es liegen. Eine andere Autofahrerin, die den verletzten und auf der Straße liegenden Kater sah, hielt hingegen sofort an und versuchte zu helfen.

Verletzter Kater kroch in Betonrohr

Das verletzte Tier kroch allerdings so tief in ein etwa 13 Meter langes Betonrohr, dass er nicht mehr zu sehen war, schildert die Pfotenhilfe in einer Aussendung am Dienstag. Die Frau rief daher die Tierschützer aus Lochen zu Hilfe. Mit einem improvisierten Spezialwerkzeug aus mehreren aneinander befestigten Teleskopstangen gelang es nach mehreren Versuchen, den Kater vorsichtig bis zum Ende des Rohres und in die dort bereitgehaltene Transportbox zu schieben, beschreibt die Pfotenhilfe die Rettungsaktion.

Verletzter Kater, Lohnsburg, Pfotenhilfe
Pfotenhilfe

Schweres Schädel-Hirn-Trauma

„Der Kater hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen gebrochenen Schwanz. Er liegt jetzt auf unserer Krankenstation, braucht viel Ruhe, darf sich kaum bewegen und bekommt Schmerzmittel“, so Johanna Stadler von der Pfotenhilfe. Dort hofft man, dass es der Kater schafft und ohne bleibende Schäden wieder genesen wird. Stadler übt Kritik daran, dass man ein angefahrenes und verletztes Tier sich selbst überlässt. „Die Opfer erleiden stunden- oder gar tagelang starke Schmerzen und sterben oft qualvoll, wenn sie nicht entdeckt und gerettet werden. Ganz abgesehen von der drohenden Strafe von bis zu 7.500 Euro, wenn man dabei erwischt wird“, so Stadler.

Verletzter Kater, Lohnsburg, Pfotenhilfe
Pfotenhilfe

Hilfeleistungspflicht im Gesetz verankert

Denn das österreichische Bundestierschutzgesetz sieht eine Hilfeleistungspflicht vor. Diese besagt: „Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.“