Die Frau hatte gegen ihre Verhaftung und mehrstündige Anhaltung in einer Zelle eine Maßnahmenbeschwerde eingereicht. Die Polizei muss ihr einen Kostenersatz von knapp 3.400 Euro zahlen, so das Gericht zur APA.
In der mündlichen Verhandlung am Montag habe sich laut Gericht schnell der wahre Festnahmegrund herausgestellt: Nicht wegen Ordnungsstörung oder Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde die Frau abgeführt, sondern weil sie die Verhaftung eines Aktivisten gefilmt hatte. Dies sei zu Unrecht geschehen, es gebe kein Verbot die Exekutive bei einer Amtshandlung zu filmen, so die Auffassung des LVwG. Die Polizei hat nun 14 Tage Zeit, gegen den Beschluss außerordentliche Revision anzumelden.
Aktivisten und Aktivistinnen des VGT hatten in Schweinekostümen am Abend des 9. September gegenüber dem Design Center, in dem die ÖVP OÖ den Wahlkampfauftakt beging, Flugzettel mit Kritik an der Vollspaltenbodenpolitik in der Schweinehaltung verteilt. Im Zuge dessen war es zu Verhaftungen gekommen.