Was man bei Buchungen per E-Mail, am Telefon oder ganz allgemein im Internet wissen sollte ist, dass es dabei kein Recht auf Rücktritt bestehe, so die Konsumentenschützer. Man sollte daher vor der Buchung die Eckdaten der Reise – also das Ziel, Anfangs- und Enddatum oder die Hotelausstattung – genau klären und festlegen. Änderungen sind nämlich oft gar nicht oder nur kostenpflichtig möglich. Bei Buchungen im Reisebüro sollte man sich mündliche Absprachen, was Änderungen zum Angebot im Katalog betrifft, unbedingt schriftlich geben lassen.
Reiseveranstalter überprüfen
Wer im Internet bucht, ist gut beraten, wenn er oder sie schon vor der Fixierung der Reise im Impressum nachschaut, mit welchem Anbieter man es zu tun hat. Erkundigen sollte man sich auch, ob der Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Damit ist man im Falle eines Konkurses abgesichert und bekommt wenigstens sein Geld zurück.

Das Folgende sollte eigentlich selbstverständlich sein, wird jedoch immer wieder vergessen: Unbedingt alle Unterlagen der Buchung ausdrucken und aufbewahren. Nur so kann man im Falle des Falles die Buchungsdetails belegen. Vorsicht bei Anzahlungen – diese dürfen nicht höher als 20 Prozent des Reisepreises sein – höhere Summen dürfen erst 20 Tage vor der Abreise verlangt werden.
Kreditkarte könnte Stornoversicherung beinhalten
Bei teureren Reisen kann laut Konsumentenschützern der Arbeiterkammer eine Stornoversicherung durchaus sinnvoll sein. Allerdings sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung überprüfen, ob nicht schon durch die Zahlung mit einer Kreditkarte ein Versicherungsschutz vorhanden ist.