Impfpass wird gestempelt
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Coronavirus

Viele offene Fragen zur Impfpflicht

Die ab Februar geltende Impfpflicht wirft nach wie vor Fragen auf, bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern – besonders der genaue Gesetzestext. Ein heikler Punkt sind offenbar nach wie vor Kündigungen von Ungeimpften.

Sieben Seiten umfasst der Entwurf zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen Covid-19. Die heimischen Unternehmen beschäftigt derzeit weniger das, was drin steht, als vielmehr die Dinge, die durch den Gesetzesentwurf nicht geklärt werden. Viele Betriebe würden derzeit in der Rechtsberatung der Wirtschaftskammer Oberösterreich anfragen, in welchen Bereichen sie Ungeimpfte noch einsetzen dürfen, wenn die Impfpflicht in Kraft getreten ist.

Haftungsfragen offen

Oft gefragt werde auch, ob ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch im Außendienst tätig sein dürfen und wie es mit der Haftung aussieht, wenn ein Ungeimpfter oder eine Ungeimpfte im Dienst jemanden anstecke. Offen sei auch die Frage, ob die Entgeltfortzahlung zu leisten sei, wenn ein ungeimpfter Dienstnehmer an Corona erkrankt oder in Quarantäne muss. Dass die 3G-Regel am Arbeitsplatz trotz Impfpflicht fortgeführt werden dürfte, sieht man in der Wirtschaftskammer positiv. Bei einer Verschärfung würde nur der Fachkräftemangel verschärft, so Leonhard Zauner von der Sozial- und Rechtspolitik der Wirtschaftskammer.

Jahrelange Gerichtsverfahren

Wie sieht es aus Sicht der Arbeitnehmer aus: Muss jemand, der sich nicht impfen lassen will, den Verlust des Arbeitsplatzes fürchten? Nach Meinung der Arbeitsrechtsexpertin kann heute noch nicht gesagt werden, ob eine wegen einer verweigerten Impfung ausgesprochene Kündigung sittenwidrig ist. Es mache einen riesigen Unterschied, ob ein Dienstnehmer oder Stellenbewerber Corona leugne oder einen persönlichen, medizinische Grund habe, eine Impfung abzulehnen, sagt Barbara Trost vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität.

Die Frage, ob eine Kündigung auf Basis des Impfstatus rechtens ist, könne von den Gerichten nur im Einzelfall entschieden werden und werde wohl oft bis zur höchsten Instanz, zum Obersten Gerichtshof, getragen werden, so Trost. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung kann es also mehrere Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern.