Lockdown
APA/HELMUT FOHRINGER
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Politik

Lockdown: Was ab sofort wieder gilt

Mit dem heutigen Montag wird das öffentliche Leben wieder heruntergefahren, es gilt der vierte, harte Lockdown. Die Regeln dafür sind teilweise aus den früheren Lockdowns bekannt.

Allen voran heißt es wieder: Zuhause bleiben. Ab sofort gelten wieder Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr. Nur für Arbeit, Schule oder Kindergarten darf man das Haus verlassen, auch um Lebensmittel einzukaufen. Ebenso um anderen zu helfen, die Hilfe benötigen, um mit dem Hund Gassi zu gehen oder wenn man vor Gericht oder einer Behörde erscheinen muss. Eine neue, aber logische Ausnahme: Um sich impfen oder testen zu lassen.

Keine Feiern und Homeoffice

Auch Bewegung im Freien, Spazieren gehen oder Laufen sind erlaubt. Besuche sind nur im engen Familienkreis oder unter Lebenspartnern gestattet, Partys und Feiern sind generell verboten. Hier gilt zwar grundsätzlich, dass eine Person nur von einer anderen besucht werden darf, kontrollierbar ist das bekanntlich jedoch kaum. Wer kann soll zuhause im Homeoffice arbeiten, appelliert die Regierung, dort wo es nicht geht gilt 3-G und in Innenräumen FFP2-Maskenpflicht, sobald man Kontakt mit anderen haben könnte.

Täglicher Bedarf gedeckt

Offen bleiben während des Lockdowns unter anderem nur Supermärkte, Bäckereien, Drogerien, Arztpraxen, Tankstellen, Banken, die Post, Trafiken oder auch Autowerkstätten. In den Schulen findet regulärer Unterricht statt, es muss jedoch kein Schüler, keine Schülerin verpflichtend hingehen. Wer daheim bleibt, soll Lernpakete von den Lehrkräften abholen. Besuch in Spitälern und Heimen sind nur eingeschränkt möglich, hier gilt 2-G und FFP2-Maskenpflicht. Der Lockdown gilt für alle und wird in Oberösterreich bis mindestens 17. Dezember dauern.