Rund 700-mal sind in Oberösterreich heuer schon Quarantäne-Verletzungen festgestellt worden. Laut Krisenstab des Landes war die Tendenz zu Quarantänebrüchen zuletzt steigend. Verstößt jemand gegen die Absonderung als Kontaktperson, ist aber nicht positiv getestet, bleibt es bei einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro. Ist ein Quarantänebrecher allerdings positiv getestet, geht es vor Gericht und es drohen im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre Haft.
Ansteckung für Verurteilung nicht nötig
Für eine Verurteilung ist es dabei nicht nötig, jemanden tatsächlich angesteckt zu haben, so der Sprecher des Linzer Landesgerichts Walter Eichinger: „Ein Quarantänebruch wird jedenfalls dann strafbar, wenn ich durch ein Verhalten zeige, dass ich mich damit abfinde, dass jemand anderer infiziert oder gefährdet wird. Es reicht die bloße Gefährdung aus.“
113 schon Quarantänebrüche bei Justiz gelandet
113 Quarantänebrüche sind in Oberösterreich heuer schon bei der Justiz gelandet, in 37 Fällen wurde Anklage erhoben. Wie etwa im Fall einer jungen Mutter aus Linz Anfang Oktober: „Dieser Täterin wurde vorgeworfen, dass sie sich trotz aufrechtem Quarantänebescheid und trotz Wissen um ihre Covid-19-Erkrankung in die hoch frequentierte Linzer Landstraße begeben hat, um dort Einkäufe zu machen.“ Die Frau kam mit einer Geldstrafe davon. Insgesamt 16 vorsätzliche Quarantänebrecher sind in Oberösterreich heuer schon strafrechtlich verurteilt worden.