Gastronomie am Wiener Naschmarkt
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Coronavirus

Neue CoV-Regeln in Kraft

Mit Donnerstag treten die neuen, gelockerten Coronavirus-Regeln in Kraft. Besonders viele Lockerungen gibt es in Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistern und in Kultur und Freizeiteinrichtungen.

Am strengsten bleiben die Regeln im Gesundheitsbereich sowie in der Pflege, wo „3-G mit Maske“ gilt, allerdings reicht in Alten- und Pflegeheimen ein normaler Mund-Nasen-Schutz, anstatt der bisher vorgeschriebenen FFP2-masken. Der Mund-Nasen-Schutz ist auch noch im Handel, in Museen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt sowie im Parteienverkehr vorgeschrieben.

Weiter Vorsicht in Spitälern

Auch die heimischen Spitäler lockern mit 1. Juli die Besucherregeln. Demnach sind pro Patient und Tag wieder zwei Besucher erlaubt. Davon ausgenommen bleiben Besuche bei schwer- und totkranken Patienten – hier gibt es keine Besucher-Einschränkungen. Selbes gilt auch bei Geburten. Schleusen und 3 G-Regel bleibt aber in den Krankenhäusern aufrecht. Und Besucher müssen auch ab Juli weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

3-G-Regel weiterhin wichtig

Ohne Maske, dafür aber genesen, geimpft oder getestet darf man sich künftig in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistern, in Kultur und Freizeiteinrichtungen, und bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewegen.

Bei Großveranstaltungen gibt es keine Publikumsobergrenzen mehr, auch ein Gastroangebot ist dort wieder möglich. Die Sperrstunde fällt, auch tanzen und trinken ist in Nachtlokalen wieder erlaubt, allerdings nur mit 75 Prozent Auslastung.

Wohnzimmertests auch im Sommer gesichert

Wie der Bund senkt auch das Land Oberösterreich ab 1. Juli das Alter, ab dem Wohnzimmertests kostenlos bezogen werden können, auf zehn Jahre. Insgesamt 20 Testkits – je zehn von Bund und Land – können alle, die vor dem 1. Jänner 2012 geboren worden sind, in Apotheken gegen Vorlage der E-Card oder Nennung der Sozialversicherungsnummer abholen.

Um einen „guten und sicheren Sommer zu ermöglichen, steht für Feriencamps und Horte in den Ferien ein extra Kontingent von mehr als 50.000 Tests zur Verfügung“, heißt es vom Krisenstab des Landes, die über das Jugendservice des Landes bezogen werden können. Die Wohnzimmertests seien auch im Sommer gesichert.

Ab heute gilt auch „Grüner Pass“

Das digitale Covid-19-Zertifikat der EU tritt heute in Kraft. Damit kann über einen QR-Code nachgewiesen werden, dass eine Person gegen CoV geimpft bzw. negativ getestet wurde oder eine Infektion überstanden hat. Mehr inGrüner Pass tritt in Kraft (ooe.ORF.at)