Der 20-Jährige hatte sich immer wieder einige Tage krankgemeldet. Als er zuletzt erneut eine Bestätigung seines Arztes vorlegte, mehrere Tage arbeitsunfähig zu sein, schaltete der oberösterreichische Firmenchef einen Privatdetektiv ein. Dieser observierte den jungen Mann und sah, wie der sich zu Hause abholen und in ein Kaffeehaus bringen ließ. Nach Hause kam er erst gegen 2.00 Uhr.
OGH: Chef darf sich Klarheit verschaffen
Der Mann wurde entlassen, außerdem muss er auch die Kosten für den Privatdetektiv tragen, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nach dem Gang durch alle Instanzen dem Firmenchef recht gegeben. Insgesamt wurde der Arbeitnehmer drei Tage observiert, was Kosten von 8.000 Euro verursachte. Der Spruch des OGH ergibt sinngemäß: Wenn es ausreichend Anhaltspunkte für den Verdacht gibt, dass sich ein Arbeitnehmer vertragswidrig verhält, dann darf sich ein Chef Klarheit verschaffen. Und das solange, bis ein sicherer Beweis vorliegt.