Hunde dürfen nicht hinter Elektrozäunen gehalten werden, brauchen eine Schutzhütte, zweimal täglich Sozialkontakt zum Menschen und mehrmals am Tag Wasser. So steht es im Tierschutzgesetz und das ist gut und richtig bei fast allen Arten der Hundehaltung. Nicht aber bei den Herdenschutzhunden, denn die arbeiten teils in eingezäunten Bereichen, brauchen keine Hütte und haben sozialen Kontakt – und zwar dauernd zu „ihrer“ Herde, seien das Schafe oder Ziegen.
„Herausforderung für Landwirte und Nutztierhalter“
Und sie bekommen durch die Rückkehr des Wolfes seit rund zehn Jahren in unseren Breiten immer mehr an Bedeutung, so Gottfried Hirz (Grüne): „Was für den Artenschutz ein großer Erfolg ist, bedeutet natürlich eine entsprechende Herausforderung für die Landwirte und Nutztierhalter. Dem Einsatz und der Haltung von Herdenschutzhunden stehen jetzt bestimmte Bestimmungen im Tierschutzgesetz entgegen, daher brauchen wir Ausnahmebestimmungen.“
Das sehen auch die anderen Landtagsfraktionen so. Auch wenn diese Hundearten in Anschaffung und Haltung nicht billig sind, so können sie etwa auf Almen eine echte Alternative zu kilometerlangen Elektrozäunen sein, sind sich alle einig und schicken eine entsprechende Resolution an den Bund. Denn, so Gottfried Hirz, der Wolf werde sicherlich auch in Zukunft ein Teil unserer heimischen Tierwelt bleiben.