Drei Glücksspiel-Automaten.
Pixabay
Pixabay
Chronik

Rückzieher bei Novelle für Glücksspielgesetz

Von der Novelle zum Glücksspielgesetz, wonach auch in Supermärkten oder Kinos Glücksspielautomaten aufgestellt werden dürften, hat der zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) wieder Abstand genommen.

Auch in Einkaufszentren, Kinos, Tankstellen oder Trafiken wäre durch die geplante Novelle in Oberösterreich die Aufstellung von Glücksspielautomaten möglich gewesen. Der für das Glücksspiel zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ) begründet das so: durch die monatelangen CoV-Lockdowns in der Gastronomie sei zu befürchten gewesen, dass sich das illegale Glücksspiel ausgebreitet hätte, der positive Trend der letzten Jahre ins Stocken geraten wäre. Experten hätten daher empfohlen, den Zugang zu legalen und kontrollierten Automaten weiter möglich zu machen.

Klinger: Keine Änderung bestehender Regelungen

Die aktuellen Öffnungsschritte in der Pandemie hätten ihn aber davon überzeugt, dass keine Änderungen der bestehenden Regelungen notwendig seien, so Klinger, der Verschärfungen im Wettgesetz allerdings als notwendig erachtet. SPÖ, ÖVP und Grüne begrüßen die Entscheidung Klingers in seltener Übereinstimmung und führen das auf jeweils ihren Widerstand zurück. Landesrat Klinger habe sich erfreulicherweise einsichtig gezeigt und sei auf die Warnungen der Experten eingegangen, so SPÖ- Klubvorsitzender Michael Lindner.

Hirz: Kritik wurde aufgegriffen

Die Kritik der Grünen sei aufgegriffen worden, so Landtagsabgeordneter Gottfried Hirz von den Grünen, das sei eine gute Nachricht im Sinne des Spielerschutzes. Denn eine höhere Präsenz von Automaten im öffentlichen Raum würde zum Glücksspiel geradezu verleiten.

Dörfel: Vernünftige und gemeinsame Lösung

Und der Klubobmann der ÖVP in Oberösterreich, Christian Dörfel, ist laut eigenen Aussagen froh, dass man im Glücksspiel-Unterausschuss am Mittwoch zu einer vernünftigen und gemeinsamen Lösung gekommen sei. Der Weg eines sehr eingeschränkten Glücksspiels im gesetzlichen Rahmen sei richtig und besser, als ein völliges Verbot. Der Bund müsse allerdings eine österreichweit einheitliche Lösung vorgeben.