Auf Empfehlung des nationalen Impfgremium, soll das Impf-Intervall bei den mRNA-Impstoffen von von BioNTech/Pfizer und Moderna verlängert werden. Der Zeitraum zwischen den Impfungen betrug bisher je nach Hersteller drei bis vier Wochen. Jetzt soll die Zweitimpfung erst nach sechs Wochen verabreicht werden. Allein durch diese Streckung könnten bis zu 17.000 zusätzliche Impfungen verabreicht werden, so Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP). All jene die bereits eine Impfung erhalten haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Erst ab der kommenden Woche kommt die neue Sechs-Wochen-Regelung zur Anwendung.
Erste Impfungen im Bildungseinrichtungen
Insgesamt waren bis Freitagabend 235.142 durchgeführte Impfungen erfasst, so der Landeskrisenstab. Neu in der Coronavirus-Impfliste seien die Bildungseinrichtungen – dort bekamen 5.384 Menschen eine Impfung. Die Aufteilung der übrigen Impfdosen:
- Alten-& Pflegeheime : 22.807
- Krankenanstalten: 24.715
- Ü80 (außerhalb APH): 58.034
- niedergelassene Ärzte/-innen: 2.051
- Rettungsdienste: 6.388
- Einrichtungen nach dem Chancengleichheitsgesetz: 6.027
- Impfstraßen: 15.069
- Hochrisikopatient/innen und enge Angehörige: 38.360
- 2. Teilimpfung: 64.182
539 Neuinfektionen in 24 Stunden
Laut Krisenstab des Landes waren am Samstag (Stand 8.30 Uhr) in Oberösterreich 4.593 Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus bekannt. 539 – das ist laut Krisenstab die aktuelle Zahl an Coronavirus-Neuinfektionen in Oberösterreich von Freitag auf Samstag. 12.130 Menschen waren in Quarantäne. 280 Patienten wurden in Krankenhäusern behandelt, 67 von ihnen auf Intensivstationen. 1.582 Personen sind bisher in Oberösterreich im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben.
Neue Arbeitszeitregeln für Personal im Impfprogramm
Das Arbeitsministerium will die Impfungen beschleunigen und hebt die Arbeitszeitregelungen für Personal im Impfprogramm auf. Per Erlass wird seit gestern geregelt, dass das für die Impfungen unerlässliche Krankenhauspersonal sowie Beschäftigte in der Impfstofflieferung ab sofort auch außerhalb der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten arbeiten können. Die Arbeitsruhe darf unterschritten und die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten werden. Mehr in Arbeitszeitregeln für Personal im Impfprogramm (news.ORF.at)