Im Raum stand der Verdacht auf Amtsmissbrauch. Der Bürgermeister, seine zwei Stellvertreter und Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis hatten übrig gebliebene Impfdosen erhalten. Einer von vielen Fällen, die Anfang des Jahres für Aufregung gesorgt haben. In Folge wurde die Strafbarkeit dieses Vordrängens geprüft.
Landeskriminalamt mit Ermittlungen beauftragt
Die Staatsanwaltschaft Ried beauftragte das Landeskriminalamt mit Ermittlungen. Wie die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichten, sind die nun abgeschlossen und kommen zu dem Ergebnis, dass sich keiner der Beteiligten strafbar verhalten hat. Amtsmissbrauch würde nur bei hoheitlichem Handeln zur Anwendung kommen, also zum Beispiel bei Baubescheiden, nicht aber bei privatwirtschaftlichen Tätigkeiten. Und genau darunter fällt laut dem nationalen Impfgremium das Impfen – das Heimpersonal sei hier privatwirtschaftlich tätig.
Auch kein Befugnismissbrauch festgestellt
Was das vorzeitige Impfen des Bürgermeisters betrifft: auch einen Befugnismissbrauch konnten die Ermittler nicht erkennen. Denn es gebe keine konkreten Angaben, wer mit Restdosen geimpft werden soll. Was das rechtlich bedeutet, müsse nun geklärt werden, so die Staatsanwaltschaft Ried gegenüber der Zeitung. Es sei in dem weiterhin laufenden Verfahren noch keine Entscheidung getroffen worden.