Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Chronik

Hausfassaden besprüht: Mann verurteilt

Weil er 163-mal in Linz kapitalismus- und polizeikritische Sprüche gesprüht haben soll, hat am Montag ein Sprayer nicht rechtskräftig sieben Monate bedingte Haft und 4.200 Euro Geldstrafe ausgefasst.

Der 49-Jährige hatte sich im Landesgericht Linz wegen schwerer Sachbeschädigung zu verantworten, den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 137.683 Euro. Der Angeklagte bekannte sich schuldig, die Beträge der Schäden seien aber „weit überhöht“, so sein Verteidiger.

Fassaden verunstaltet

Im April, Mai und Juli 2020 hatte der Mann bei unzähligen Touren durch das Linzer Stadtgebiet Fassaden von privaten Häusern, Firmen, öffentlichen Gebäuden, Beleuchtungskästen sowie auch Kunstwerke an der Donaulände verunstaltet. Einen Teil der Schmierereien hat er inzwischen selber weggeputzt bzw. Schäden finanziell beglichen.

Anfang Mai des Vorjahres war dem Kellner gekündigt worden, das sei für ihn eine schwierige Situation gewesen, erklärte er. Als dann auch noch die Mai-Demos wegen CoV „ins Wasser gefallen“ seien, für die er bereits elf Schablonen mit systemkritischen Sprüchen von KPÖ oder SPÖ angefertigt hatte, habe er „sehr viel Zeit gehabt“. Und so zog er immer wieder los und besprühte vor allem Beleuchtungskästen der Stadt Linz aber auch Fassaden, bis er im Juli auf frischer Tat vor der Landespolizeidirektion erwischt wurde. Insgesamt fünf Spraydosen wurden bei ihm sichergestellt.

Angeklagter: „Es tut mir sehr leid“

„Es tut mir sehr leid, das kommt nicht mehr vor“, entschuldigte sich der Mann, der Ende März eine Umschulung zum Heimpfleger beginnen will. Den Großteil der in Rechnung gestellten Schadensbeträge erkannte er an, aber die komplette Sanierung einer Fassade, mit 80.000 Euro veranschlagt, lehnte auch das Gericht als überzogen ab. Der Angeklagte nahm das Urteil sieben Monate Haft auf drei Jahre Bewährung sowie die Geldstrafe von 280 Tagsätzen je 15 Euro an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.