Angeklagter vor Gericht
laumat.at / Matthias Lauber
laumat.at / Matthias Lauber
Gericht

Freispruch in Prozess um Mordauftrag

Ein 29-Jähriger ist am Dienstag in Wels von den Vorwürfen der absichtlich schweren Körperverletzung, schweren Nötigung und des Mordes als Bestimmungstäter freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, er hätte versucht, jemanden zu engagieren, um den angeblichen Mörder seines Bruders zu töten oder zumindest zusammenzuschlagen.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann, der die Vorwürfe stets bestritten hatte, wurde enthaftet.

In der Nacht auf den 9. Februar 2019 war es in einem Lokal in Regau (Bezirk Vöcklabruck) zu einer Massenschlägerei gekommen. Hintergrund dürfte ein Konflikt zwischen zwei Familien aus Mazedonien gewesen sein. Am Ende war ein 29-Jähriger nach einem Messerstich tot, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Im September 2019 standen insgesamt neun Beteiligte wegen des Raufhandels vor Gericht und wurden allesamt rechtskräftig verurteilt.

Familienfehde im Hintergrund

Der mittlerweile 22-jährige Hauptbeschuldigte fasste damals 30 Monate teilbedingt aus und durfte, da er durch die Untersuchungshaft schon zwei Drittel davon abgesessen hatte, nach dem Urteilsspruch heimgehen. Ob er für den tödlichen Stich tatsächlich verantwortlich ist, konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Der Bruder des Getöteten ging aber offenbar davon aus und soll laut Anklage versucht haben, den vermeintlichen Täter auf eigene Faust zu bestrafen.

Er soll demnach einem anderen Mann 10.000 Euro angeboten haben, wenn er den 22-Jährigen krankenhausreif schlage, damit dieser die Tat zugebe und man das Geständnis aufnehmen könne. 20.000 Euro soll er ihm in Aussicht gestellt haben, wenn er ihn umbringt oder ihn dem Angeklagten und seiner Familie überlässt, lautet die Anklage. „Selbstjustiz ist mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar“, sagte die Staatsanwältin. Der Beauftragte tat auch nichts dergleichen, sondern informierte die Polizei und warnte das Opfer – und ist nun als zentraler Belastungszeuge eine wesentliche Stütze der Anklage.

Angeklagter will keinen Auftrag gegeben haben

Der Angeklagte leugnete, den Auftrag erteilt zu haben. Er wolle aber schon wissen, wer seinen Bruder auf dem Gewissen habe, und würde dafür auch 10.000 Euro zahlen, wie er sagte. Im Laufe seiner Einvernahme meinte er aber auch, dass er nicht glaube, dass der 22-Jährige seinen Bruder getötet habe und er das seinerzeitige Urteil des Gerichts akzeptiere. Der verheiratete Vater zweier Kinder schilderte, dass er mit dem Belastungszeugen, den er bis dahin nicht gekannt habe, auf der Toilette eines Lokals in Attnang-Puchheim ins Gespräch gekommen sei, u.a. sei es auch um die Schlägerei in Regau gegangen. Im Lauf der Unterhaltung habe die neue Bekanntschaft behauptet zu wissen, dass der 22-Jährige die Tat begangen habe. Daraufhin will der Angeklagte dem Mann 10.000 Euro in Aussicht gestellt haben, wenn dieser eine dementsprechende Anzeige bei der Polizei mache.

Preisliste für diverse Gewalttaten

Der neue Bekannte schilderte die Sache etwas anders: Vielmehr sei der Angeklagte auf ihn zugekommen und habe ihm rasch den Vorschlag unterbreitet – wobei der Zeuge die Staffelung der gebotenen „Honorare“ etwas anders darstellte: 10.000 Euro fürs Zusammenschlagen, 15.000 Euro für Zusammenschlagen inklusive Geständnis und 20.000 Euro, wenn er den 22-Jährigen töten oder wohin locken würde, wo ihn der Angeklagte und seine Komplizen töten könnten. Er habe das anfangs nicht so ernst genommen, dann aber doch den zu Tötenden via Facebook ausgemacht, sich mit ihm verabredet und ihm alles erzählt. Der 22-Jährige habe gesagt: „Warten wir noch zwei Wochen, ob er sich wieder meldet.“ Als das nicht geschehen sei, seien sie zur Polizei gegangen. Das mutmaßliche Opfer erzählte die Geschichte ähnlich, wenn es auch Unterschiede in Details gab.

Der Verteidiger konzentrierte sich auf die Person des Belastungszeugen, auf den sich die Anklage stützt: Dieser sei u.a. „wegen Beteiligung am IS rechtskräftig verurteilt“ worden. Der Richter stellte dann aber klar, dass der Mann vom Vorwurf der Mitgliedschaft beim IS freigesprochen worden und „nur“ wegen Gutheißung bzw. Aufforderung zu einer terroristischen Straftat verurteilt worden sei, weil er ein einschlägiges T-Shirt getragen hatte.