Stiftskirche Kremsmünster außen
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

48 Kunstschätze in Kremsmünster verschwunden

Verschwundene Kunstschätze im Stift Kremsmünster beschäftigen derzeit Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Verdacht konzentriert sich auf einen Klosterangehörigen. Die Staatsanwaltschaft will sich aber noch nicht wirklich auf einen konkreten Täter festlegen.

Wie die „Kronen Zeitung“ in ihrer Dienstag-Ausgabe berichtete, sei im Mai entdeckt worden, dass rund 48 Stücke – vor allem Gemälde und historische Waffen – im Wert von insgesamt rund 300.000 Euro aus der Kunstsammlung des Klosters verschwunden waren. „Als das Fehlen der Werke bemerkt worden ist, haben wir eine Anzeige bei der Polizei und eine Sachverhaltsdarstellung gemacht“, sagte Abt Ambros Ebhart der Zeitung. Daraufhin habe ein Mönch zugegeben, die Kunstgegenstände an diverse Händler verkauft zu haben, um Geld für die Restaurierung anderer Werke zu lukrieren.

„Übergabe der Kunstwerke ganz offiziell im Kloster“

Die Staatsanwaltschaft Steyr, bei der ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, gab sich auf APA-Anfrage vorsichtiger: Man müsse erst Einvernahmen durchführen. Inzwischen sei ein Teil der Kunstschätze wieder aufgetaucht, so der Staatsanwalt. Sie waren verkauft worden – auch an Kunsthändler. Aus der Branche heißt es, dass die Übergabe zum Teil sogar ganz offiziell im Kloster stattgefunden habe – in Begleitung eines vermeintlich berechtigten Klostermitglieds.

Auch der Staatsanwalt geht derzeit davon aus, dass die Käufer in gutem Glauben die Geschäfte gemacht haben, aber auch das werde noch untersucht. Was laut dem Kremsmünsterer Abt noch fehlt, sind drei historische Waffen, Pistolen aus dem 17. Jahrhundert und 25 Bilder. Der Wert der verschwundenen Teile ist laut Ermittlern schwer einzuschätzen, dürfte aber beträchtlich sein.

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Stift Kremsmünster

Ermittlungen derzeit wegen schweren Diebstahls

Wie Staatsanwaltschaftssprecher Andreas Pechatschek der APA sagte, werde das Ermittlungsverfahren derzeit wegen schweren Diebstahls geführt, es könne sich aber auch in Richtung Untreue oder Veruntreuung bewegen. Vorerst müsse überprüft werden, wann die Kunstgegenstände genau weggekommen seien, wer damals für die Sammlung zuständig gewesen sei und welche Kompetenzen er gehabt habe. Daher ist auch die Frage, ob sich Abnehmer möglicherweise der Hehlerei schuldig gemacht haben könnten, noch völlig offen.