Tödlicher Sturz in Liftschacht Aufzugsschacht
laumat.at/Matthias Lauber
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Chronik

Feuerwehrmann nach tödlichem Sturz in Lift angeklagt

Nach dem tödlichen Sturz eines 93-Jährigen in einen Liftschacht in Linz hat die Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen einen Berufsfeuerwehrmann eingebracht. Er soll bei einem nahezu zeitgleich stattgefundenen Einsatz in dem Mehrparteienhaus die Lifttür nicht wieder ordnungsgemäß verriegelt haben.

Vor fast einem Jahr – am 31. Jänner 2020 – stürzt der 93-Jährige mehrere Meter den Liftschacht hinab und kommt ums Leben. Laut einem späteren Gutachten war die Liftklapptüre nur angelehnt und nicht ordnungsgemäß verriegelt. Deshalb konnte der Pensionist sie öffnen obwohl die Liftkabine nicht da war.

„Nicht von Wiederverriegelung überzeugt“

Schon im vergangenen Sommer konzentrieren sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf einen nahezu zeitgleich stattgefundenen Feuerwehreinsatz in dem Mehrparteienhaus. Eine Frau, die mit dem Lift stecken geblieben war, musste befreit werden. Nun wurde Strafantrag eingebracht, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Reinhard Steiner: „Gegen einen 34-jährigen Berufsfeuerwehrmann wegen fahrlässiger Tötung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er bei dem Feuerwehreinsatz auch einen Liftschacht im Erdgeschoss notentriegelt habe, ohne sich danach sorgfaltsgemäß von der Wiederverriegelung zu überzeugen, insbesondere durch einen sogenannten Notzug an der Tür.“

93-Jähriger dürfte Tür nicht selbst entriegelt haben

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das die naheliegendste Erklärung des Unfalls. Dass der 93-Jährige die Türe selbst entriegelt haben könnte, wird ausgeschlossen, so Steiner: „Da insbesondere weder beim Leichnam noch im Umfeld der Liftschachttür ein entsprechendes Werkzeug, sprich ein Dreikantschlüssel gefunden wurde.“ Dieser wäre nötig, um die Lifttür zu entriegeln.

Berufsfeuerwehr bestätigt Strafantrag

Die Berufsfeuerwehr Linz bestätigt gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass ein Strafantrag gegen einen ihrer Feuerwehrmänner eingebracht wurde, möchte aber keine weiterführende Stellungnahme abgeben. Noch im Vorjahr sprach man unmittelbar nach dem tödlichen Sturz von eintrainierten Handgriffen, wenn ein Lift stecken bleibt. Dabei werde am Ende auch routinemäßig überprüft, ob die Lifttür auch wirklich verschlossen sei. Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung wegen Unterlassung beträgt entweder ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe.