Prozess gegen „Staatsverweigerer“ in Wels, Polizisten mit Maske vor dem Landesgericht Wels
FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
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Chronik

Bedingte Haftstrafen für „Staatenbund“-Fans

Ein 40-jähriger „Staatenbund“-Fan ist am Mittwoch in Wels wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch, versuchter Nötigung und staatsfeindlicher Verbindung zu 15 Monaten, seine 45-jährige Frau wegen staatsfeindlicher Verbindung zu acht Monaten Haft verurteilt worden.

Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, jenes gegen den Mann nicht. Das Ehepaar soll laut Anklage seit 2017 für den „Staatenbund Österreich“ agitiert, der Mann zudem Beamte bedroht haben. Die Frau hatte im Prozess sinngemäß gesagt, sie habe vieles nicht hinterfragt.

Bekenntnis zum „Staatenbund“ abgelegt

Der Mann legte, nachdem er die ganze Verhandlung über geschwiegen und sein Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, im Schlusswort dann doch so etwas wie ein mehrminütiges Bekenntnis zu der Organisation ab, deren selbst ernannte „Präsidentin“ samt ihrem Stellvertreter mittlerweile u.a. – nicht rechtskräftig – wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat schuldig gesprochen worden ist.

Organsiation erkennt staatliche Organe nicht an

Die Ziele der Organisation lauten u.a.: Die Bundesregierung solle durch einen „Weisenrat“, die Verfassung durch ein „Regelwerk“ und die Justiz durch ein auf Selbstjustiz basierendes „Völkerrecht-Gericht“ ersetzt werden. Die „Präsidentin“ der Fantasieorganisation solle als lebenslanges Staatsoberhaupt etabliert werden. Auch wurde versucht, Angehörige des Bundesheeres dazu zu bewegen, „Haftbefehle“ gegen Vertreter des Staates zu vollstrecken und bei der Einsetzung der „Präsidentin“ zu helfen.

Prozess gegen „Staatsverweigerer“ in Wels
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Die Angeklagten und Richter bei der Verhandlung in Wels.

Drohungen wegen Parkstrafe

Der Angeklagte soll auch zwei Beamte im Parkgebührenreferat Graz mit Schadenersatzforderungen in der Höhe von 30.000 Euro und der Eintragung in ein amerikanisches Schuldenregister bedroht haben, wenn ein Verwaltungsstrafverfahren gegen seine Stieftochter – die nichts davon wusste – nicht eingestellt würde. Auch einem Rechtspfleger und einem Gerichtsvollzieher soll er Briefe mit Agitation für den „Staatenbund“ geschickt haben. Seine Frau sagte dazu, sie habe von der Parkstrafe gewusst, aber nicht, was ihr Mann dagegen unternommen habe. „Er hat gesagt, er macht das.“

Angeklagte bekannten sich „nicht schuldig“

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und die Verteidiger forderten gleich zu Beginn Freisprüche. „Die zwei Angeklagten waren nur zwei ganz kleine Lichter“, die nichts bewegt hätten, sagte der Anwalt des Mannes. Die Verteidigerin der Frau betonte zudem, ihre Mandantin habe nur minimale finanzielle Beträge an die Organisation geleistet – insgesamt 95 Euro für Fantasiedokumente.

Ehemann offenbar treibende Kraft

Die Angeklagten wurden getrennt voneinander befragt. Die Frau sagte, bei einer Infoveranstaltung sei über ein bedingungsloses Grundeinkommen gesprochen worden. Das habe ihr gefallen. Warum sie die „Gründungsurkunde Schlüßlberg“ zur Errichtung einer „Staatenbund“-Gemeinde und jene zum „Regelwerk des Landes Oberösterreich“ unterschrieben habe, wollte der Richter wissen und erntete nur Achselzucken. Auf die Frage, ob ihr Ehemann die treibende Kraft für ihre Mitgliedschaft gewesen sei, antwortete sie: „Muss ich mich dazu äußern?“ – und tat es nicht.

„Staatsstreich oder Revolution“ möglich

Der Mann schwieg die gesamte Verhandlung über. Als er gefragt wurde, ob er ein Schlusswort sprechen wolle, nahm er diese Gelegenheit dann – entgegen des ausdrücklichen Rats seines Anwalts, wie er sagte – doch wahr und schwadronierte einige Minuten über den „Staatenbund“, dessen „verfassungsgebenden Versammlung“ sich auch „im Rahmen eines Staatsstreichs oder einer Revolution“ selbst einsetzen könne, wie er den Schwurgerichtshof wissen ließ.

Bedingte Strafen für „einfache Mitglieder“

Das Gericht wertete die Unbescholtenheit der Angeklagten als mildernd, sowie, dass es bei der Bestimmung zum Amtsmissbrauch und der Nötigung beim Versuch geblieben sei. Erschwerend seien demnach das Zusammentreffen mehrerer Vergehen bzw. Verbrechen zu rechnen. Für den Vorsitzenden sind die beiden eher „einfache Mitglieder“ gewesen, daher könne man die Strafen mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt aussprechen. Die Frau nahm das Urteil an, daraufhin erklärte auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht. Bei dem Urteil gegen den Mann erbaten beide Seiten Bedenkzeit.