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Coronavirus

AK warnt: Reisen nicht überstürzt buchen

Wer bereits Reisepläne für seinen Sommerurlaub hat, sollte sich nicht durch finanzielle Anreize – wie einen Frühbucherbonus – zu überstürzten Buchungen verleiten lassen, das raten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer.

Ihre Empfehlung, so flexibel wie möglich buchen und keine hohen Vorauszahlungen leisten. Das Jahr 2020 habe gezeigt, dass Online-Buchungsplattformen, Fluglinien und Reiseveranstalter berechtigte Rückforderungsansprüche nicht immer zurückgezahlt haben, heißt es beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

Dort arbeitet man noch an mehr als 1.000 Fällen aus dem Vorjahr mit einem Streitwert von 800.000 Euro. „Über 1.000 Betroffene, die immer noch ihr Geld nicht zurück bekommen haben, und wie es aussieht, ist hier eine gerichtliche Durchsetzung notwendig“, so die Leiterin des Konsumentenschutzes Ulrike Weiß.

Covid-19-Gefahr bereits bekannt

Das letzte Jahr hat es gezeigt, nichts ist fix. Das sollte man auch heuer bei seinen Reiseplänen mit einkalkulieren, so der Rat. Eine kostenlose Stornierung sei nur dann möglich, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die nicht vorhersehbar sind. Die Covid-19-Gefahr werde da heuer sicher anders bewertet.

„Wenn wir jetzt unsere Reisen buchen ist die Situation anders. Wir kennen diese Gefahrenlagen. Das kann dazu führen, dass in vielen Fällen ein kostenloses Storno nicht mehr möglich ist, wenn mir als Konsument die Rahmenbedingungen bei der Buchung bereits bewusst sind“, so Weiß.

Keine hohen Anzahlungen

Weiß rät von davon ab, jetzt schon fix zu buchen. „Bleiben Sie so flexibel wie möglich in ihrer Buchung. Wenn irgendwie möglich, buchen Sie so spät es geht und leisten Sie so wenig Anzahlung wie möglich“, so Weiß. Die Reisebranche habe reagiert. Es gebe etwa flexiblere Flüge oder Hotelbuchungen, die kostenlos storniert werden können.

Pauschalreisen, die in heimischen Reisebüros gebucht werden, haben ebenfalls Vorteile. Bei Problemen gibt es eine Ansprechperson und das österreichische Gesetz kommt zur Anwendung, geben die Konsumentenschützer zu Bedenken.