ABD0109_20200730 – BERGEN – DEUTSCHLAND: 30.07.2020, Bayern, Bergen: Mitarbeiter vom Bayerischen roten Kreuz nehmen an einem Corona-Testzentrum an der Autobahn 8 (A8) an der Rastanlage Hochfelln-Nord einen Abstrich. Mit Blick auf zuletzt steigende Corona-Infektionszahlen warnt die bayerische Staatsregierung vor NachlŠssigkeit und startet eine Testoffensive. ReiserŸckkehrer kšnnen sich an verschiedenen Rastanlagen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. – FOTO: APA/dpa/Sven Hoppe
APA/dpa/Sven Hoppe
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Diskussion rund ums „Freitesten“

Zum viel diskutierten „Freitesten“ nach Ende des Lockdowns Mitte Jänner ist mittlerweile eines klar: Wer an Covid-19 erkrankt war, ist von etwaigen Testpflichten ausgenommen.

Wer sich nicht testen lassen will bei den nächsten Massentests vor Ende des Lockdowns, muss eine Woche länger im Lockdown verharren. So will es die Bundesregierung. Soll heißen, wer keinen negativen Testabstrich hat, darf dann für eine Woche nicht in Gasthäuser oder etwa ins Theater.

Kein „Freitesten“ nach CoV-Erkrankung

Zugleich sollen sich jedoch Menschen, die eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, nicht testen lassen. Damit würde ihnen die Möglichkeit des „Freitestens“ genommen werden, so auch der Vorwurf einiger Radio-OÖ-Hörer. Die Bundesregierung hat jetzt reagiert und klargestellt, wer an CoV erkrankt war, gilt für drei Monate als immun und ist damit von den Testpflichten ausgenommen.

Wie und vor allem wer das kontrollieren soll, ist noch nicht geklärt. Für das Freitesten ist noch ein eigener Beschluss im Nationalrat nötig.