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Politik

Kritik an 1-2-3-Tickets: gegen Verfassung

Die Stadt Linz begrüßt zwar die von der Bundesregierung angekündigte Einführung des 1-2-3-Tickets, sieht aber unter Berufung auf ein Gutachten einen Widerspruch zur Verfassung. Demnach dürften Tarife für Nah- und Regionalverkehr nicht vom Bund festgelegt werden.

Das von Bundesministerin Leonore Gewessler (Grüne) forcierte 1-2-3-Ticket widerspricht laut dem Gutachten des Innsbrucker Uni-Professors Arno Kahl der Bundesverfassung: „Der Bund kann Städte/Gemeinden nicht unmittelbar anweisen, den kommunalen Verkehr in ihrem Gebiet in einer bestimmten Form zu gestalten“, zitierten der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) und der Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ) in einer Pressekonferenz am Dienstag.

„Keine Befugnis, den ÖPRV zu gestalten“

Der Bund habe derzeit keine Tarifkompetenz für einen einseitig durch ihn festgesetzten Höchsttarif, so das Gutachten. Und weiters: „Der Bund verfügt über keinerlei Befugnis, den ÖPRV (Öffentlicher Personenregionalverkehr, Anm.) und schon gar nicht den ÖPNV in den Städten und Gemeinden unmittelbar durch Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu gestalten“.

Linz fordert Verhandlungen auf Augenhöhe mit Städten

Nach Berechnungen würde die Tarifabsenkung durch das 1-2-3-Ticket alleine für die Linz AG zu einem Verlust von rund 20 Millionen Euro führen. Es könne in seiner jetzigen Form mit einer stark zentralistischen Ausprägung so nicht umgesetzt werden. „Drüberfahren wird verfassungsrechtlich verhindert werden. Jetzt geht es um korrekte Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen der Bundesministerin und den Städten,“ verlangten Luger und Hein.

Sie treten für eine befristete Vereinbarung zwischen den Städten und dem Bund ein, um die rasche Einführung eines österreichweiten Tickets zu ermöglichen. Zweckmäßig erscheine eine Laufzeit von drei Jahren, die verlängert werden könne, bis eine dauerhafte neue Finanzierungsstruktur in Kraft tritt. Als Voraussetzung dafür nannten die beiden Linzer Politiker erneut die volle Kostentragung des Bundes für Einnahmenausfälle oder steigende Ausgaben der Gemeinden.