Wirtschaft

Teilzahlungsangebote können teuer werden

Jobverlust oder Kurzarbeit – und schon bald Weihnachten. Um den Lebensstandard auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie halten zu können, greifen viele zu Teilzahlungsangeboten. Diese können aber – etwa bei Zahlungsrückstand – teuer werden, warnt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) OÖ.

Die Konsumentenschützer haben Teilzahlungsangebote von insgesamt sieben heimischen Möbelhäusern, Versandhändlern und Elektronikfachmärkten Jahreszinsätze unter die Lupe genommen. Fazit: Vor allem im Versandhandel gebe es Zinsen von jährlich rund 20 Prozent.

Manchmal werde eine Finanzierung ohne Zusatzkosten angeboten – dann kann man den offenen Betrag zinsenfrei in Raten zurückzahlen. Oft entstehen aber zusätzliche Belastungen – warnt Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der AK OÖ.

Raten bis zu 72 Monate wählbar

Wichtig sei auch die Laufzeit: Bei den getesteten Verträgen von Möbelhäusern und Elektronikfachmarkt war die Laufzeit zwischen zwölf und teilweise 72 Monaten frei wählbar. Werden Raten aber nicht gezahlt, fallen meist hohe Verzugszinsen, Mahnspesen oder Betreibungskosten an, so Weiß. Das vermeintliche Schnäppchen könne dann zu einer massiven Belastung werden.

Kein Recht auf Stundung

Ein Recht auf Ratenstundung besteht für kreditfinanzierte Weihnachtseinkäufe übrigens nicht, warnen die Konsumentenschützer. Dieses Recht gelte nach dem Covid-19-Justiz-Begleitgesetz nur für Kredite, die vor dem 15. März 2020 aufgenommen worden sind.