Chronik

OLG bestätigt Urteil für Attacke mit Messer

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Beschwerde eines 23-Jährigen abgewiesen, seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedingt nachzusehen. Der Mann hatte Mitte November des Vorjahres unter Einfluss seiner paranoiden Schizophrenie beim Linzer Hauptbahnhof versucht, einen Somalier zu töten.

Der 23-jährige Mann hatte das spätere Opfer in den frühen Morgenstunden des 14. November aufgefordert mitzukommen, „weil er etwas für ihn habe“. Der offenbar stark alkoholisierte 28-Jährige folgte ihm.

Mindestens drei Stiche

Beim Stiegenabgang zur Fußgängerunterführung am Hauptbahnhof zog der 23-Jährige aus seinem Rucksack ein Messer mit einer 21 Zentimeter langen Klinge und stach mindestens dreimal „mit ausholenden Bewegungen auf den Rücken des Opfers ein“, hieß es laut Staatsanwaltschaft.

OLG: Weitere Handlungen mit schweren Folgen zu befürchten

In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte an, nichts mehr von der Tat zu wissen. Wegen seiner psychischen Erkrankung sei davon auszugehen, dass „bei fehlender Krankheits- und unzureichender Behandlungseinsicht eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Handlungen mit schweren Folgen zu befürchten“ sei, sagte die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner. Das OLG hat die Einweisung in eine Anstalt wegen der Gefährlichkeit des Mannes bestätigt.