Die einfache Regel ab Montag lautet: Ein Mund-Nasenschutz muss fast überall in Innenräumen getragen werden. Ausgenommen sind der private Bereich, Sport- und Kulturevents mit fix zugewiesenen Sitzplätzen und der Gast im Gasthaus oder Restaurant. Auch Schüler müssen mit Maske zur Schule kommen. Denn es gilt in allen Schulen bundesweit Maskenpflicht außerhalb der Klasse.
Auch strenge Regeln für Fitnessstudios
Damit besteht Maskenpflicht in allen Geschäften und Museen, Bibliotheken, auf Ämtern oder auch in Schwimmbädern, abgesehen von der Schwimmhalle selbst und in der Dusche. Ähnlich streng sind die Regeln für Fitnessstudios: Hier muss beim Hineingehen und Umziehen ein Mundschutz getragen werden, beim Trainieren und Duschen nicht.
Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen reduziert
Die Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen werden außerdem deutlich reduziert. Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen sind verboten, ebenso jene mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich. Mit fixen Sitzplätzen ist die maximale Teilnehmerzahl in Räumen auf 1.500 und im Freien auf 3.000 limitiert.