Demnach sei die lange Verfahrensdauer ein Bremsklotz. Das zeige sich etwa am Beispiel Linzer Westring – bei dem das UVP-Verfahren elf Jahre gedauert hat, so Leitner: „Es ist völlig legitim, dass Umwelt- und Naturschutzinteressen vertreten werden, zum Beispiel durch den Umweltanwalt. Wir sehen das auch nicht als ein Entweder-Oder, Standort oder Umwelt, sondern wir wollen, dass beides in die Entscheidungsfindung einfließt. Es wäre zu wünschen, dass Manches schneller geht, aber das ist Aufgabe des Gesetzgebers, hier die entsprechenden Rahmenbedingungen und Regularien zu schaffen. Wir wollen auf keinem Fall zu einer Verzögerung beitragen. Wir wollen unsere Expertise an die Behörde liefern, damit diese eine breitere Entscheidungsgrundlage hat.“
Vier Projekte bisher genehmigt
Vier Projekte, die auch von der Standortanwaltschaft während ihres einjährigen Bestehens begleitet wurden, sind bisher genehmigt worden: Dazu zählen etwa der vierspurige Ausbau der B1 zwischen Marchtrenk und Hörsching, aber auch der viergleisige Ausbau der Weststrecke zwischen Marchtrenk und Wels, sowie zwei weitere Bahnprojekte.