Wirtschaft

Kein Förderbetrug bei Volkshilfe

Der Mitte Mai in den Raum gestellte Verdacht des Förderbetrugs im Rahmen des Covid-19-Kurzarbeitsmodells bei der Volkshilfe Oberösterreich hat sich nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Linz stellte keine Verstöße fest, es gibt kein Ermittlungsverfahren.

Demnach habe es keine Verstöße gegen das Kurzarbeitsmodell gegeben.

Mitte Mai waren Vorwürfe laut geworden, dass die Volkshilfe Oberösterreich das Kurzarbeitsmodell missbrauche. Als Reaktion führte die Finanzpolizei am Standort Schwertberg (Bezirk Perg) Hausdurchsuchungen und Befragungen von Mitarbeitern durch. Für die Volkshilfe war dieser Verdacht von Anfang an unverständlich. Man habe zwar Kurzarbeit angemeldet, doch bisher beim Arbeitsmarktservice (AMS) kein Geld beantragt oder Geld erhalten, hieß es damals. Um die Vorwürfe zu entkräften habe man von Beginn an auf absolute Transparenz gesetzt.

Erste Abrechnung beim AMS Mitte August

Die ersten Forderungen für Zahlungen für den Kurzarbeitszeitraum von Mitte März bis Ende April werden bis Mitte August beim AMS eingereicht, so Michael Schodermayr, der Vorsitzende der Volkshilfe Oberösterreich. Diese Abrechnungen werden nicht nur in enger Abstimmung mit AMS-Sachbearbeitern, sondern auch mit externen Wirtschaftsprüfern vorbereitet bzw. durchgeführt, kündigte die Volkshilfe an.

Staatsanwaltschaft: Kein Verstöße festgestellt

Bei der Staatsanwaltschaft Linz bestätigte man am Montag auf Nachfrage des ORF Oberösterreich, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wird. Es seien keine Verstöße festgestellt worden. Das Fazit der Volkshilfe: Viel Lärm um nichts.