Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmittel
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Coronavirus

Öffis: Strafen für Maskenverweigerer

In den vergangenen Wochen hat es Beschwerden darüber gegeben, dass Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel die Maskenpflicht nicht einhalten. Nun können Maskenverweigerer in Zügen und Bussen auch mit Geldstrafen belegt werden.

Bei den Österreichischen Bundesbahnen wurde beobachtet, dass bei den Fahrgästen die Bereitschaft zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erst in letzter Zeit abgenommen habe. Es handle sich aber immer noch um Einzelfälle.

40 Euro Strafe im Zug

Die Zugbegleiter hatten allerdings nicht viele Möglichkeiten, wenn jemand den Schutz partout verweigerte. Wer allerdings ab Montag ohne Maske im Zug sitzt, muss mit einer Geldstrafe von 40 Euro rechnen, wenn er diese nach Aufforderung immer noch nicht aufsetzt. Bei wiederholter Verweigerung muss die betreffende Person beim nächsten Halt aussteigen.

Geldstrafe als letzte Möglichkeit

Ähnlich wird auch bei der Westbahn vorgegangen. Auch dort versucht man es zuerst mit gutem Zureden. Wie bei den ÖBB wird die Maskenpflicht vom Personal im Zug kontrolliert. Das Verhängen von Geldstrafen sei immer die letzte Möglichkeit, betonen alle Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Linz Linien: 50 Euro Strafe möglich

Die Linz Linien kündigten eine noch höhere Strafe an. Wer ab 20. Juli der Aufforderung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nicht nachkomme, könne aus Bus oder Bim verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Strafe von 50 Euro belangt werden, hieß es in einer Aussendung am Freitag.