Nachdem ÖBB und Westbahn ab kommendem Montag ein Verweigern des Mund-Nasen-Schutzes von Zugpassagieren mit 40 Euro bestrafen, nehmen auch die Linz Linien die Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf.
Bei Weigerung 50 Euro Strafe
Wer ab 20. Juli der Aufforderung nicht nachkommt, könne aus Bus oder Bim verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Strafe von 50 Euro belangt werden, hieß es in einer Aussendung am Freitag.
Maßnahme zielt auf „Unbelehrbare“ ab
Seit einigen Wochen weisen die Linz Linien intensiv auf die Tragepflicht hin. Diese Maßnahmen würden auch Wirkung zeigen, so halte sich die Mehrheit der Fahrgäste daran. Um eine „noch bessere Wirkung“ zu erzielen, werde für die Unbelehrbaren nun die Geldstrafe eingeführt.
Von der Tragepflicht sind nur Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die den Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht nehmen können, ausgenommen.