Das teilte der für Konsumentenschutz zuständige Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Er machte auch darauf aufmerksam, dass das Verbot von Weichmachern ausgeweitet wurde.
Vier Proben gesundheitsschädlich
Der Landesrat stellte fest, dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeugen verwendet werden. In einzelnen Produktgruppen, wie eben Wasserspielzeug für Kinder, die häufig aus PVC bestehen, seien diese aber immer noch zu finden. So waren vier Proben wegen verbotener Weichmacher in hoher Konzentration gesundheitsschädlich.
Bei fünf Proben wurden Sicherheitsmängel wie ablösbare Kleinteile oder zu dünne Verpackungsfolie festgestellt. Fünf Proben wiesen mehrere Kennzeichnungsmängel auf und bei sieben fehlte die EG-Konformitätserklärung oder war mangelhaft. Kaineder kündigte weitere Kontrollen an.
Kaineder machte darauf aufmerksam, dass seit Dienstag ein europaweites Verwendungsverbot von vier Weichmachern auch für Verbraucherprodukte gelte. Demnach müsse ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent (Nachweisgrenze) bei Alltagsgegenständen wie Gummistiefel, Kabel, Duschvorhänge, Bodenbeläge oder Kopfhörer eingehalten werden.