Kuh-Attacke Warnung Achtung Weidevieh
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Chronik

Versicherung für Almbauern nach Kuh-Urteil

In Oberösterreich wird nach dem Kuh-Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) der Versicherungsschutz für Almbauern ausgeweitet. Das kündigten Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) und der Generaldirektor der OÖ Versicherung Josef Stockinger an.

Im Rechtsstreit nach einer tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 bestätigte der OGH vor einer Woche die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin. Für Almbauern wirft das Versicherungsfragen auf. In Oberösterreich war bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil die bestehende Wege-Erhalter-Haftpflichtversicherung explizit auf „Schadensfälle durch Weidevieh“ ausgedehnt worden. Die Kosten für diese Ausweitung trägt das Land.

Haftpflichtschutz von 2,5 Millionen Euro

Nun wurde darüber hinaus eine Versicherung vom Oberösterreichischen Almverein bei der Oberösterreichischen Versicherung abgeschlossen, die einen Haftpflichtschutz von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall ergänzend zur landwirtschaftlichen Haftpflicht am Hof des Almbauern beinhaltet. Versichert sind die jeweiligen Tierhalter – also jene, die das Weidevieh betreuen – unabhängig davon, wer dessen Eigentümer ist. Das ist von Bedeutung, da auf den Almen meist Tiere von mehreren Betrieben gehalten werden und die Betreuung oft nicht durch die Eigentümer des Viehs erfolgt.

Kostenübernahme von Anwalt, Gericht und Schadensersatz

Die Versicherung soll im Falle des Falles die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige sowie allfällige Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlungen übernehmen. Versichert sind die Mitglieder des Oberösterreichischen Almvereins mit ihren Almen und Heimweiden, egal ob diese in Oberösterreich oder einem angrenzenden Bundesland liegen.