Das Geld soll Unternehmen, die die Kriterien des Bundes nicht erfüllen oder nicht berücksichtigt werden können, vor allem Klein- und Familienbetrieben, zugutekommen. „Wir wollen auch hier um jeden Betrieb, um jeden Arbeitsplatz kämpfen“, betonte Wirtschafslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) in einer Aussendung.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Übernommen werden 25 Prozent der Fixkosten im Zeitraum des Umsatzrückgangs – konkret von 16. März bis 15. Juni – in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vom maximal 25.000 Euro. Gefördert werden tatsächlich angefallene Kosten wie Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen, Lizenzkosten und Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation.
Reihe von Voraussetzungen
Voraussetzungen, um Mittel aus dem „Oö. Härtefallfonds“ zu bekommen, sind Unternehmens- oder Filialstandort in Oberösterreich, ein Umsatzrückgang von mindestens 25 Prozent, die Erfüllung der URG-Kriterien und der Antragsteller darf bei den Bundesförderungen aus dem Härtefallfonds oder Corona-Hilfsfonds nicht anspruchsberechtigt sein. Ab Montag bis einschließlich 30. Juni 2020 sollen die Unterstützungen aus dem oberösterreichischen Paket beantragt werden können.