Im Bezirk Rohrbach sind bereits einige Altstoffsammelzentren wieder offen, andere Bezirke ziehen jetzt Schritt für Schritt nach. Es wird aber Einschränkungen geben, was den Zutritt und die erlaubten Abfallmengen betrifft, so Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) in einer Medienaussendung am Donnerstag.
Rechtliche Fragen geklärt
In den letzten Wochen habe es einen intensiven Austausch mit dem Krisenstab des Landes, dem Gesundheits- sowie Umweltministerium, sowie der zuständigen Rechts- und Fachabteilung gegeben. Dabei wurden alle rechtlichen Fragen zu Öffnung und Betrieb der Altstoffsammelzentren abgeklärt.
Abfallentsorgung ist Grundbedürfnis
Laut der Coronavirus-Verordnung der Bundesregierung gelte die Abfallentsorgung in Altstoffsammelzentren als eines notwendigen Grundbedürfnisses. Damit könne wieder geöffnet werden, wenn vorläufig auch nur in einem vom Landesabfallverband vorgegeben Rahmen:
- Öffnung der ASZ an Freitagen zu den Standardöffnungszeiten
- Kontrollierte Einfahrt, wenn notwendig Blockabfertigung
- Beschränkung der Abfallmenge auf Kofferraumgröße (maximal ein Kubikmeter)
- Keine größeren Mengen Altholz, Alteisen und Sperrmüll sowie Bauschutt
- Verstärkte Hinweise auf Abstandsgebot von mindestens einem Meter
Vorkehrungen zum Schutz des Personals
„Der Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Bürger und Bürgerinnen steht an oberster Stelle. Ich appelliere an die Mitmenschen, beim Entsorgen von Abfällen in den ASZ die Abstandsregeln unbedingt einzuhalten, nur die notwendigen Dinge zu entsorgen und den Anweisungen des Personals immer Folge zu leisten“, so Landesrat Kaineder, der ersucht, nicht dringend zu entsorgende Dinge zuhause zu lagern.
Noch keine Altkleidersammlung
Die aktuellen Beschränkungen werden noch andauern, was auch die Einwürfe in Altkleidercontainer betrifft, da die Spenden darin zurzeit nicht verarbeitet werden können.
Zu den Öffnungszeiten Altstoffsammelzentren ab Freitag auf der Homepage des Landes Oberösterreich.