Gebäude von Landesgericht und Staatsanwaltschaft Linz
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Chronik

Prozess um toten Säugling vertagt

Ein 36-Jähriger hat sich am Mittwoch am Landesgericht Linz wegen Quälens und Vernachlässigens seiner neugeborenen Tochter verantworten müssen, die im Alter von drei Monaten an den Folgen von Misshandlungen gestorben sein soll. Der Prozess wurde vertagt.

Das gerichtsmedizinische Gutachten wird noch ergänzt und eine Krankenschwester soll als Zeugin aussagen. Am 17. April wird weiterverhandelt.

Vater in Triest festgenommen

Der Pakistani leugnete und meinte, sich immer um sein Kind gekümmert zu haben. Der Fall liegt bereits mehr als drei Jahre zurück. Der Vater des toten Babys sei wenige Tage nach der Einlieferung des Säuglings ins Spital „verschwunden“, wie die Staatsanwältin ausführte. Erst am 19. November des vergangenen Jahres wurde der mit Europäischem Haftbefehl Gesuchte in Triest geschnappt und nach Oberösterreich ausgeliefert, wo er seitdem in U-Haft sitzt.

Mann soll Kind geschüttelt und geworfen haben

Er soll schon wenige Tage nach der Geburt der Tochter am 25. Juli 2016 angefangen haben, die Kleine zu schütteln, in die Luft und Richtung Mutter zu werfen. Am 4. Oktober erlitt das Baby nach einem solchen Übergriff laut Anklage einen Atem- und Kreislaufstillstand. Weil die Kleine „Arme und Beine unnatürlich angespannt und einen starren Blick gehabt hat“, brachten die Eltern sie ins Spital. Sie konnte zwar reanimiert werden, starb aber am 27. Oktober.

Bis zu zehn Jahre Haft

Die Mutter, eine Rumänin, belastete ihren ehemaligen Lebensgefährten. Nach der Geburt der Tochter zog das Paar 2016 in eine leer stehende Wohnung in Linz. Erst nach zwei Wochen hätten sie eine Couch bekommen, bis dahin schliefen sie auf dem „nackten Boden“, berichtete der Angeklagte. Das Baby habe aber auf einer kleinen Matratze gelegen, meinte er auf Nachfrage des Richters. Dass ein Nachbar die Polizei alarmierte, weil der Pakistani sein Freundin geschlagen habe, stritt der 36-Jährige ebenso ab wie die Misshandlungen seiner Tochter. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.