Die Änderungen sind ganz unterschiedlich und reichen etwa von einer klaren Definition von Weidgerechtigkeit bis hin zur Frage, wer unter welchen Bedingungen fischen darf: Kinder unter zwölf Jahren sollen beispielsweise in Zukunft auch ohne eigene Legitimation fischen dürfen, wenn sie von einem berechtigen Erwachsenen begleitet werden. Auch für Menschen mit Beeinträchtigung soll der Zugang zu Fischerei vereinfacht werden.
Ökologisierung als ein Aspekt
Man setze zudem auf Digitalisierung – etwa was Angellizenzen betrifft – und Ökologisierung, so Landesfischermeister Siegfried Pilgerstorfer. „Wichtig erscheint uns auch eine Verbesserung der Ausbildung für die Schutzorgane, eine Fortbildungsverpflichtung für Schutzorgane, damit sie informiert sind und die Informationen auch entsprechend weitergeben können“, so Pilgerstorfer. Die Schutzorgane seien Multiplikatoren in der Fischerei. „Und die Bewirtschafter sollen eine bessere Ausbildung erhalten und so eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer ermöglichen.“
In den vergangenen Jahren habe sich viel getan was die Regelungen in der Fischerei betreffe und daher sei es nötig geworden, das Gesetz neu zu schreiben und so auch wieder verständlicher zu machen, so der zuständige Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP). Die Novelle beinhalte 90 Änderungen. Auch internationale und unionsrechtliche Vorgaben wie die so genannte Aarhus-Konvention, bei der es um Verfahrensbeteiligungen von Nichtregierungsorganisationen geht, seien berücksichtigt worden. Zudem fänden auch veränderte Klimabedingungen oder Gewässerökologie Niederschlag, so Hiegelsberger.
Kritik von den Grünen
Von den Grünen gibt es Kritik. Die Neuregelung wäre eine Chance gewesen, der Umweltanwaltschaft und den Umweltorganisationen eine Stimme und mehr Mitspracherecht zu verleihen. Es stimme alles mit dem geltenden Recht überein, so Hiegelsberger.
In Oberösterreich hätten bereits 100.000 Menschen einmal in ihrem Leben eine Fischerkarte, heißt es vom Fischereiverband. Ein Drittel davon, gut 30.000, nutze diese regelmäßig.