Landesgericht Steyr
Thomas Riha
Thomas Riha
Chronik

Amokfahrt: Einweisung für jungen Raser

Nach der Amokfahrt eines jungen Rasers vorigen Sommer ist am Abend am Landesgericht in Steyr entschieden worden, den inzwischen 19-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Er hatte im August einen Unfall verursacht, bei dem ein Ehepaar schwer verletzt wurde.

Der junge Lenker war am 4. August mit seinem Wagen gegen die Fahrtrichtung in einen Kreisverkehr gerast und hatte unter anderem ein Auto gerammt, das durch die Wucht des Aufpralls gegen eine nahe gelegene Hausmauer geschleudert wurde. Die beiden Insassen, ein Ehepaar, wurden schwer verletzt. Vor dem Kreisverkehr hat der Mann zwei andere Autos gestreift. Die Frau soll seither unter Dauerfolgen leiden und daher berufsunfähig sein, hieß es vor Gericht.

Mit Faustschlägen auf Einsatzkräfte losgegangen

Als die Einsatzkräfte eintrafen, ging der Raser mit Faustschlägen auf diese los und konnte zunächst davonrennen, wurde aber bald danach geschnappt. Bereits im Vorfeld wurden mehrere Gutachten erstellt, laut welchen der junge paranoid schizophren und geistig abnorm sei, zudem dürfte er zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss gestanden sein.

Das Gericht ging bei dem Vorfall in Steyr von einer vorsätzlichen Kollision aus und nicht von einem Verkehrsunfall. Die Einweisung ist nicht rechtskräftig – die Verteidigung gab keine Erklärung ab, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.