Budgetlandtagssitzung 2019
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Politik

Sozialhilfe neu: „Bemühungspflicht“

Der oö Landtag repariert am Donnerstag die Mindestsicherung, die in zwei Punkten vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden ist.

Das vorgestellte Gesetz orientiert sich stark an der früheren Regelung: bei den Richtsätzen für Kinder ebenso wie bei der Integrationswilligkeit, die nun statt der Sprachkenntnisse verlangt wird.

Integrationsbereitschaft

Die neue Regelung soll rückwirkend mit Jahresbeginn gelten. Künftig soll die Sozialhilfe nicht mehr an bestimmte Sprachkenntnisse geknüpft sein, sondern an die Integrationsbereitschaft. Die Rede ist nun von einer „Bemühungspflicht“, die für die Integration nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben.

Kein Sprachniveau sondern Maßnahmen als Vorgabe

Andernfalls droht eine stufenweise Kürzung der Bezüge – zunächst um 25 Prozent für mindestens drei Monate, im Extremfall bis zum Verlust der gesamten Leistung, wie FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr erläuterte. Ein bestimmtes Sprachniveau wird nicht vorgegeben, sondern man vereinbare eine bestimmte Maßnahme – etwa ein Sprachcafe –, die dann erfüllt werden muss, hieß es in der Pressekonferenz.

Weiterhin Abstufung bei Kindern

Bei den Sätzen für die Kinder orientiere man sich an einer früheren oberösterreichischen Regelung, die bei der Überprüfung des Deckels bereits vor dem VfGH standgehalten habe, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Konkret sind für das erste Kind 229 Euro vorgesehen. Ab zwei Kindern gibt es 184 Euro pro Kind, ab drei je 137,60, ab vier je 115 und ab fünf Kindern jeweils 110,10 Euro. Für Erwachsene gilt weiterhin ein Deckel – egal wie viele Erwachsene in einem Haushalt leben, es gibt maximal 1.605 Euro. Dazuverdienen ist aber weiter bis zu einer höheren Grenze ohne Kürzung des Bezugs möglich.

Repariertes Gesetz soll jetzt halten

Oberösterreich ist neben Niederösterreich das einzige Bundesland, das zum – teilweise gekippten – Rahmengesetz des Bundes bereits ein Ausführungsgesetz beschlossen hat. Daher wurde diese Reparatur notwendig. Hattmannsdorfer und Mahr zeigten sich optimistisch, dass die künftige Regelung ihres Bundeslandes vor dem Höchstgericht halten werde. Sie würden der Bundesregierung sogar empfehlen, das oberösterreichische Modell für alle Bundesländer zu übernehmen, betonten sie.

Kritik von Grünen und SPÖ

Kritik am überarbeiteten Gesetz kommt von den Grünen und der SPÖ. Sozialsprecherin Ulrike Schwarz (Grüne) bezeichnet die Änderungen, die Schwarz-Blau präsentiert haben, als ungenügend, um die Lage der Betroffenen zu entschärfen und vor allem Kinderarmut zu verhindern. Das neue Gesetz liege zu nahe am alten, so Schwarz, Hauptleidtragende seien Familien mit mehreren Kindern. Die Grünen fordern 25 Prozent vom Richtsatz für jedes Kind (229 Euro) und außerdem einen Mindestlohn von 1.700 Euro.

„Die von LAbg. Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr heute präsentierten Änderungen entsprechen nicht den realen Lebensverhältnissen der Familien“, so SP-Sozialsprecher Peter Binder in seiner Reaktion. Er sieht vor allem in der Abstufung des Satzes bereits ab dem zweiten Kind ein Problem. „110 pro Kind in einer Großfamilie ist eine Verhöhnung“, meint Binder.