Gerichtsakten
APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL
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Chronik

Schuldsprüche wegen IS-Finanzierung

Mit zwei Schuldsprüchen ist am Freitag ein Prozess wegen Terrorismusfinanzierung am Landesgericht Linz zu Ende gegangen. Eine 59-jährige Frau und ihre 26-jährige Tochter wurden Haftstrafen von 16 und 20 Monaten verurteilt, jeweils bedingt auf drei Jahre.

Die beiden hatten Geld – 1.300 Euro – in das Gebiet des so genannten Islamischen Staates (IS) überwiesen, um ihrer Tochter beziehungsweise Schwester zu helfen, die dort einen Dschihadisten geheiratet hatte. Die Urteile sind rechtskräftig.

Die Angeklagten gaben die Überweisungen zwar zu, stritten aber ab, den IS unterstützt haben zu wollen. Auch wenn es „menschlich nachvollziehbar“ sei, dass die Angeklagten der Tochter bzw. Schwester finanziell helfen wollten, „ist das Familienverhältnis rechtlich völlig belanglos“, wiederholte sich der Staatsanwalt mehrmals in der Verhandlung. Relevant für den Strafprozess sei, dass sie die heute 24-Jährige „als IS-Mitglied unterstützt“ haben, weshalb sie wegen Terrorismusfinanzierung angeklagt wurden.

Tochter wurden in Syrien Dokumente abgenommen

Im Herbst 2015 habe die jüngste Tochter auf einmal „ihren Reisepass geschnappt“ und sei verschwunden. Sie habe über Internet einen türkischstämmigen Mann in Deutschland kennengelernt, mehr wusste die 59-Jährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft nicht. Nach rund einem Monat erfuhr sie, dass ihr Kind in Syrien sei, es zum Islam konvertiert sei und geheiratet habe. Der jungen Frau seien die Dokumente abgenommen worden, weshalb sie nicht mehr nach Österreich zurückkönne.

Regelmäßig telefonierten die beiden dann, sagte die in Bosnien geborene Angeklagte aus. Zwar habe sie bei den Videotelefonaten gesehen, dass die Tochter schwarze lange Kleider trage. Ebenso wusste sie, dass sie eine Burka anziehen musste, wenn sie sich im Freien aufhielt. Dennoch will die Mutter nie gedacht haben, dass ihre jüngste „beim IS ist“.

Auch die 26-jährige Zweitangeklagte beteuerte, niemals den „Scheißterrorismus“ unterstützt zu haben. Einmal habe die Schwester sogar zu ihr gesagt, in Syrien „ist es so schön wie in Wien“. Mittlerweile befindet sich die Schwester in der Türkei in Haft, die Entscheidung über eine Auslieferung nach Österreich steht noch aus. Deren Mann gilt als vermisst.

Unwissenheit „reine Schutzbehauptung“

Der Staatsanwalt nahm den Angeklagten nicht ab, dass sie ab 2017 vom IS keine Ahnung hatten. „Stündlich ist damals von Kampfhandlungen in Syrien die Rede gewesen.“ Die Unwissenheit der zwei, wegen der die Verteidiger Freisprüche beantragten, wertete er als „reine Schutzbehauptung“. Er hielt ihnen bedingten Vorsatz vor, denn sie hätten es für möglich halten müssen, dass mit ihrem Geld eine terroristische Organisation unterstützt wurde. Schließlich habe die 24-Jährige „einem IS-Kämpfer Kinder geboren“.

Auch der Richter sah den bedingten Vorsatz gegeben und verurteilte die Mutter zu 16 Monaten und deren Tochter zu 20 Monaten bedingter Haft. Den überwiesenen „Verfallsbetrag“ von 1.300 Euro müssen die Frauen innerhalb eines Jahres an den Staat zurückzahlen, da sie mit dem Geld eine strafbare Handlung gesetzt haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.